Bald ist es wieder soweit und in den Medien werden die Zuschauer oder Leser mit Wechselangeboten zur KFZ Versicherung „bombardiert“. Dass Autofahrer dabei genau darauf achten sollten, welchen Tarif sie wählen wird oftmals nicht erwähnt. Da kann es im Schadenfall schnell zu bösen Überraschungen kommen.
Wer z.B. in einen supergünstigen Basistarif der Versicherer einsteigt, hat auch nur abgespeckte Leistungen und der echte Rabattretter wir hier oft nicht gewährt. Das bedeutet eine erhebliche Rückstufung im Schadenfall.
Bei Direktversicherern kommt häufig hinzu, dass der Versicherungsnehmer sich um das „Drumherum“ seiner Versicherung selbst kümmern muss.
Da passieren durchaus Fehler, weil ein Laie nicht alle Zusammenhänge kennt. Rabatte werden falsch übertragen oder eine Sondereinstufung wird bei der neuen Gesellschaft nicht angerechnet. Schlimm für den Versicherungsnehmer, wenn das zunächst nicht bemerkt wird, da im Wechselfieber zunächst einmal die Angaben die ein KFZ-Versicherungsnehmer macht unter Vorbehalt für die Vertragseinstufung genutzt werden.
Kommt dann im Januar oder Februar die korrigierte Rechnung ist es meist schon zu spät. Auch sollte der Wechsler bei seiner neuen Versicherung spätestens am 6. Werktag des neuen Jahres angefragt haben, ob eine eVB (ehemals Doppelkarte) zur Übermittlung an die KFZ-Zulassungsstelle gesandt wurde.
Am besten ist aber, wenn man sich vor einem Wechsel noch einmal mit seinem Versicherungsberater bespricht.
Gerne stehe auch ich Ihnen für Fragen zur Verfügung.
In diesem Sinne
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann