Kindergeld trotz höherer Ausbildungsvergütung?

Kindergeld: Wie Sie trotz höherer Ausbildungsvergütung noch an die Zahlungen kommen. Viele Eltern haben in den vergangenen Tagen wieder einmal Post von der Kindergeldkasse bekommen. In der von der Familienkasse gestellten Anfrage werden die Eltern bzw. der oder die Auszubildende gebeten, ihre Einkünfte zu erklären.
Liegen diese, nach Abzug von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung und Werbungskosten, über 8004,- Euro wird der Wegfall des Kindergeldes und damit auch der Verlust der Riester-Kinderzulage angekündigt.

Den angeschriebenen Eltern bleibt nur wenig Zeit zu schauen, wie hoch die Werbungskosten ihres in der Berufsausbildung stehenden Kindes im vergangenen Jahr waren und im neuen Jahr sein werden. Dann wird gerechnet und oft fehlen nur wenige Euro, um unter die magische Grenze von 8.004,-Euro Jahreseinkünfte zu gelangen.

Wie viel leichter und vor allem sinnvoller ist es da, über eine staatlich geförderte Direktversicherung aus Gehaltsteilen neben einer komfortablen Altersabsicherung des Kindes auch wieder in den Genuss von Kindergeldzahlungen und weiteren Kinderzulagen in den elterlichen Riestervertrag zu kommen.

Wie das geht, erklärt Ihnen zuverlässig ein kompetenter Versicherungsfachmann.

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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