KfW StartGeld und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen werden zum 1. April 2011 eingestellt

Die staatliche Förderbank KfW wird zum 1. April 2011 die beiden Förderprogramme KfW StartGeld und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen einstellen und teilweise ersetzen. Grund ist eine Optimierung der Programmstruktur. Die Fremdkapitalfinanzierung für Existenzgründer werden dann im „KfW-Gründerkredit“ zusammengefasst, und die Finanzierung für etablierte Unternehmen im „KfW-Unternehmerkredit“.

Die Programmstruktur der Förderprogramme soll nach Angaben der KfW einfacher und intuitiver werden. Anträge, die nach dem 31. März 2011 bei der KfW eingehen, werden zu den neuen Programmbedingungen zugesagt, alle Anträge bis Ende März fallen noch unter die alten Förderbedingungen.

KfW-Gründerkredit

Das neue Förderprogramm kann von Existenzgründern in Anspruch genommen werden, aber auch von Personen und Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt sind. Der KfW-Gründerkredit besteht aus den Programmbestandteilen „KfW-Gründerkredit-StartGeld“ und „KfW-Gründerkredit-Universell“. Der Kreis der Antragsberechtigten, Laufzeiten, Einheitszinssatz und Haftungsfreistellung, sowie Antragsverfahren und Besicherung bleiben unverändert.

KfW-Gründerkredit Universell
Dieses Förderprogramm ist ein neues Finanzierungsangebot für Existenzgründer, Freiberufler und junge Unternehmen. Er gleicht weitgehend dem KfW-Unternehmerkredit, zum beispiel beim Zinssystem. Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Abgrenzung.

KfW Unternehmerkredit
Der KfW-Unternehmerkredit gliedert sich laut KfW ab dem 1. April 2011 in einen Programmteil A für Fremdkapitalfinanzierungen und einen Programmteil B für Nachrangkapital. Antragsberrechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie freiberuflich Tätige, die mindestens drei Jahre am Markt sind

Quelle: mittelstanddirekt

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One thought on “KfW StartGeld und KfW-Kapital für Arbeit und Investitionen werden zum 1. April 2011 eingestellt

  • Reply Klaus Schaumberger 4. März 2011 at 23:57

    Kleine Ergänzung – beim Antragsverfahren gibt es eine wesentliche Änderung:
    – bei einer Finanzierung bis max. 25.000 € muss kein Liquiditätsplan dargestellt werden durch den Existenzgründer im Rahmen eines KfW Gründerkredits (ab 01.04.2011).

    Gruss Klaus Schaumberger

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