Krankengeld für Selbständige: braucht man den Krankenschein?

Hauptberufliche Selbständige können Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche wählen, wenn sie freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied sind. Für diesen Anspruch zahlen sie einen Zusatzbetrag von 0,6 Prozent monatlich – maximal 22,05 Euro.

Ohne Krankengeldanspruch beträgt der Beitragssatz 14,3 Prozent – mit Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag 14,9 Prozent.

Die Wahlerklärung wird nach § 44 SGB schriftlich eingereicht. Es gibt keine Wartezeit, keinen Ausschluss von Vorerkrankungen. In Folge der Wahlerklärung ist das Mitglied drei Jahre an die jeweilige Kasse gebunden.

Krankengeld wird ab der 7. Woche Arbeitsunfähigkeit gezahlt, unabhängig davon, ob schon während der ersten sechs Wochen in irgendeiner Form eine „Entgeltfortzahlung“ erfolgte.

Arbeitsunfähig ist, wer die Arbeiten, die für die hauptberufliche Selbständigkeit erforderlich sind, nicht mehr im vollen Umfang ausübern kann. Für die Dokumentation der Arbeitsunfähigkeit muss der Arzt eine Bescheinigung – einen Krankenschein – ausstellen.

Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Betrag, der zuletzt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Beitragsbemessung aus Arbeitseinkommen maßgebend war. Das Arbeitseinkommen wird dem letzten vorliegenden Einkommensbescheid entnommen und muss jeweils nachgewiesen werden.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des täglichen Arbeitseinkommens – maximal 87,50 Euro am Tag. Die maximale Bezugsdauer beträgt 78 Wochen für die gleiche Erkrankung innerhalb von drei Jahren.

Auch während der Erkrankung müssen die Beiträge an die Krankenkasse weiter gezahlt werden. Wer nicht fristgerecht zahlt, schuldet Säumniszuschläge von 5 Prozent pro Monat.

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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18 thoughts on “Krankengeld für Selbständige: braucht man den Krankenschein?

  • Reply Gesine Lübbers 17. März 2010 at 11:59

    Das heißt also ab sofort: Immer schön einen gelben Schein mitnehmen. Der Spruch „ich bin selbstständig, ich brauch keinen Krankenschein“ gilt nicht mehr.
    Aber was macht man mit den Scheinen? Sammelt man die oder muss ein Krankenschein, wie bei einem Angestellten,sofort bei der Krankenkasse eingereicht werden?

  • Reply Eva Ihnenfeldt 17. März 2010 at 13:10

    ich werde sofort eilen, einen experten zu befragen!!!

  • Reply Uwe Weber 18. März 2010 at 14:31

    Der Krankenschein ist generell an die Krankenkasse zu senden. Da das Krankengeld erst nach 6 zusammenhängenden Wochen gezahlt wird, ist es bei einer kürzeren Krankheitszeit nicht notwendig, den Krankenschein zur Krankenkasse einzusenden, da ja dann auch nichts ausgezahlt wird.
    Möchte hier noch mal daran erinnern, das innerhalb der ersten 6 Wochen der Krankenkassenbeitrag weiter gezahlt werden muß. Also dafür einen Finzpuffer bereit halten.

    Trotzdem bin ich froh, das mir das Krankengeld bei einer längeren Krankheit finanziell den Rücken frei gehalten hat!

  • Reply Detlef Schumann 20. März 2010 at 17:53

    der Krankenschein sollte ab dem ersten Krankheitstag eingereicht werden, da die Karenzzeit für die gleiche Erkrankung 6 Wochen beträgt. Sollte nach 2 Wochen die gleiche Krankheit mit der man zuvor 4 Wochen krankgeschrieben war wieder ausbrechen und diese weitere 4 Wochen Auszeit bedeuten, zahlt die Krankenkasse schon für 2 Wochen Krankengeld.
    Der Nachteil bei der gesetzlichen Kasse: Nach längstens 78 Wochen ist Schluss mit lustig und der Versicherte muss sehen wie er an finanzielle Mittel gelangt.

  • Reply Versicherungsexperte Detef Schumann antwortet: muss Krankengeld versteuert werden? - Steadynews 30. März 2010 at 15:40

    […] Hier der Beitrag vom 9. März: Krankengeld für Selbständige […]

  • Reply tom 28. Juni 2011 at 21:56

    ich habe folgendes problem bin selbständig zur zeit krankgeschrieben seit 3 monaten damit meine aufträge nicht verlohren gehen habe ich zwei 400 euro kräfte eingestellt die hin und wieder sowieso bei mir gearbeitet haben nun hat mir meine krankenkasse mein krankengeld gesperrt mit der begründung ich müsse in der zeit wo ich krank bin meinen betrieb schließen sonst hätte ich keinen anspruch auf geld aber meine kunden für die ich schon sechs – sieben jahre arbeite warten mitsicherheit keine monate bis ich wieder fit bin allerdings schaffen die zwei aushielfen grade mal hier geld einzufahren ? ist das ok?

  • Reply Peter B. 21. Juli 2011 at 07:33

    Hallo,
    ich bin seit 3 Jahren selbständig, und weiss nicht ob ich diesen Zusatzbeitrag zehle, oder zahlt man den automatisch?
    Habe jetzt einen Bandscheibenvorfall, und eine Wirbelsäulenverkrümmung. Was sollte ich jetzt unternehmen. Bin in dieser Sache ziemlich unbeholfen!
    Danke

  • Reply Detlef Schumann 22. Juli 2011 at 22:39

    Hallo Tom,
    Leider ist ein bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Selbständiger nur mit 70% seines im Anspruchzeitraum entgangenen durchschnittlichen monatlichen Gewinns bis höchstens zur Beitragsbemessungsgrenze der GKV abgesichert. Der Gewinn welcher zu Grunde gelegt wird, bezieht sich i.d.R.auf die letzten 6 Monate vor dem ersten Krankheitstag. Sollte der Gewinn während der Krankheit nicht einbrechen gibt es halt nichts.Sollte doch Krankengeld bezogen werden, so ist dieses steuerpflichtig.Der Gewinn wird oft durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nachgewiesen.
    Bei der Privaten Krankenversicherung gilt:80 Prozent des durchschnittlichen mtl.Gewinns dürfen versichert werden und das Tagegeld wird steuerfrei ausgezahlt

  • Reply Detlef Schumann 22. Juli 2011 at 22:48

    Hallo Perter B.
    Der Zusatzbeitrag wird nicht automatisch erhoben. Er ist für Selbständige ein Wahltarif der Krankenkasse.
    Der Beitrag ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und richtet sich zusätzlich nach den gewählten Karenztagen.
    Sie können bei Ihrer gesetzlichen Kasse nachfragen und sich ab dem nächstfolgenden Monat versichern, sind dann aber für 3 Jahre an die Kasse gebunden.
    Besser, vorher die Beiträge und finanziellen Verhältnisse der Kasse prüfen, denn ab 2012 werden zahlreiche GKV`en einen Zusatzbeitrag erheben.

  • Reply Holger M. 12. September 2012 at 22:07

    Hallo!

    Eine Frage in dem Zusammenhang.

    Kann man eigentlich als Selbstständiger mit einer privaten Krankentagegeldversicherung trotzdem weiter arbeiten (und Geld verdienen) obwohl man krank geschrieben ist.

    Vielen Dank.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 13. September 2012 at 00:04

      Ich habe Ihre Frage an Herrn Schumann weitergeleitet – er wird sich bestimmt noch melden 🙂

  • Reply Detlef Schumann 13. September 2012 at 09:56

    Hallo Holger M,
    wenn Sie vom Arzt „arbeitsunfähig“ geschrieben worden sind, wird das ja seinen Grund haben. Sollten Sie also arbeiten können, sind Sie ja nicht arbeitsunfähig.
    Nun gibt es einige Krankentagegeldversicherer, die leisten auch bei einer teilweisen Arbeitsunfahigkeit.
    Das wäre in Ihren Bedingungen zu überprüfen.
    Ob Sie ehrlich zu der Versichertengemeinschaft sind, wird in der Regel aber nicht sofort von dem Versicherer überprüft. Sollte es aber nachweislich zu einer unrechtmäßigen Zahlung von Krankengeld gekommen sein, gibt es sicherlich Sanktionen von Ihrem Versicherer.
    Einem Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall die Kündigung seines Arbeitsplatzes drohen und die Gesetzliche Krankenversicherung würde in einem solchen Fall ebenfalls reagieren.

  • Reply Peter Hense 14. Dezember 2012 at 16:50

    Sehr geehrtes steadynews-Team,
    Ich habe mich zum 01.11.2010 selbständig gemacht und bei meiner bisherigen Krankenkasse (über 25 Jahre)weiterversichert.
    Dabei habe ich auch eine Krankengeldzahlung ab dem 43.Tag einer Arbeitsunfähigkeit mitversichert.Als „Neuselbständiger“
    wurde mein Gehalt auf 2500 Euro monatlich geschätzt. Dies endspricht auch den erzielten Einnahmen.
    Als ich nun im April 2012 Erkrankte wurde mein bis dato gültiger Einkommenssteuerbescheid von 2010 als Berechnungsgrundlage meines Krankengeldes herangezogen (obwohl ich auch meine Umsatzsteuereklärungen meiner Krankenkasse zur Verfügung gestellt habe).Daraus resultiert aber nur ein geringer Teil meiner Einkünfte, da ich leider erst im Januar 2011 die Rechnungen aus November und Dezember 2010 gutgeschrieben bekam. Demendsprechend
    wurde lediglich eine Rechnung noch im Jahr 2010 in höhe von ca.2900,-Euro beglichen.Aus diesen 2900,. Euro wurde dann
    mein Krankengeld mit der Formel 2900,.Euro : 2 Monate = 1450,-Euro berechnet.Daraus das Krankengeld =ca 1000,-Euro.
    Als ich nun nach langem Warten meinen Steuerbescheid 2011 mit einem monatlichen Durchschnittsgehalt von 2600,-Euro
    meiner Krankenkasse überreichte dachte ich das jetzt mein Krankergeld endlich erhöht wird. Desweiteren erhoffte ich mir auch eine rückwirkende Differenzzahlung der vorherigen Monate.
    Nun wurde mir von meiner Krankenkasse jedoch mitgeteilt das es keinerlei Neuberechnungen geben werde und die alte Berechnung seine gültigkeit behält. Demendsprechend würden auch keine Nachzahlungen erfolgen.
    Ich habe mich damals zur Existenzgründung extra gegen alle ewentualitäten abgesichert,auch privat den mindesbeitrag in
    die Rentenkasse gezahlt und mich ptivat in der Arbeitslosenversicherung angemeldet und nun soetwas.
    Da ich zur Zeit keine baldige genesung von meiner Krankheit erwarte trifft mich dieses Finanziell sehr hart.Ich habe schon die vorherigen Monate von meinem Ersparten gelebt, aber diese Mittel sind auch irgendwann erschöpft.
    Vieleicht wissen Sie einen Ausweg für mich und können mir helfen.
    MfG

  • Reply joyyy 21. Mai 2013 at 10:23

    Sehr geehrtes Team,
    was passiert eigentlich wenn ich krank bin, aber aus meiner Selbständigkeit Verträge zu erfüllen habe die nicht kündbar sind. Darf ich einen Mitarbeiter einstellen der den betrieb während meiner Krankheit weiterführt?
    Danke.

    • Reply Eva Ihnenfeldt 26. Mai 2013 at 11:37

      Oh da bin ich leider kein Experte, aber unser Detlef Schumann [email protected] weiß sicher Rat, er weiß total viel – einfach mal E-Mail schreiben… lg

  • Reply Brockenjunge 10. Januar 2018 at 02:47

    Ich beziehe seit Juli 2017 Krankengeld als Selbststständiger und habe bisher für den Differenzbetrag zwischen Mindestbeitrag (2017: 2.231,25; 2018: 2.283,75) und monatlichen Krankengeld (1.347,30) Krankenkassen-, Zusatzbeitrag f. Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlt. Also für 883,95 monatlich 14,60 % + 0,80 % + 2,55 %. Jetzt soll ich (trotz anhaltendem Krankengeldbezug) plötzlich den vollen GKV- und PV-Beitrag für 2.283,75 bezahlen. Ist das korrekt und hat es da Gestzesänderungen gegeben. Die Mitarbeiter der AOK sind inkompetent und können ihren eigenen Bescheid nicht erklären. Die einzige Antwort: “ Sie müssen von ihrem monatlichen Nettokrankengeld von 1.184,10 (nach Abzug der Soz.vers.beiträge) noch 409,94 monatlichen Beitrag (GKV + PV) abführen.
    Das kann doch nicht richtig sein. Ich zahle zusätzlich vom Krankengeld noch monatliche Versicherungs- und Lizenzgebühren und freiwillige ALV-Beiträge von ca. 300,- (obwohl schon vom Krankengeld abgeführt), so dass mir letztendlich netto nur 456,56 bleiben, obwohl ich für 2.283,75 Beiträge zahle. ALV-, GKV- und PV-Beiträge werden also doppelt abgeführt, nur die Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nicht. Das kann doch alles nicht so richtig sein???

  • Reply Brockenjunge 10. Januar 2018 at 02:58

    Ergänzung:
    Die Versicherungs- und Lizenzgebühren muss ich laut AOK weiterzahlen, da ich während der AU (seit 15.06.2017) das Gewerbe nicht abmelden darfst, da ich ansonsten auch kein Krankengeld mehr bekommen würde. – Ist traurig, jahrzehntelang wird fleißig abgebucht und nun, wo Anspruchsbedarf entsteht, muss man verhungern, denn die Rücklagen sind ja schon während der Zeit (3 Wochen + 6 Wochen) ohne Krankengeldbezug draufgegangen. – Merkwürdiges System!!!!!!!!

    • Reply Eva Ihnenfeldt 10. Januar 2018 at 16:00

      Ich wünschte, wie Selbstständigen würden ganz normal in die Sozialversicherungssysteme eingegliedert wie es in Dänemark ist. Arbeitslosigkeit, Altersabsicherung, Krankheitsabsicherung… ja, bei uns ist es ein merkwürdiges System. Tut mir total leid, dass Sie zusätzlich zur Erkrankung solche Sorgen haben müssen. Ich wünschte, ich könnte fachkundig weiterhelfen. Aber leider bin ich da kein Experte

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