Viele Unternehmen suchen händeringend nach neuen Mitarbeitern. Sie fürchten um ihre Wettbewerbsfähigkeit, denn qualifizierte Fachkräfte sind rar geworden auf dem Arbeitsmarkt. Gute Mitarbeiter sind essenziell für den Unternehmenserfolg. Doch so mancher Mitarbeiter nutzt das auch aus. Mal einen Tag krankfeiern Ist für viele zum Kavaliersdelikt geworden, der Arbeitgeber wird schon ein Auge zudrücken. Doch Lohnfortzahlungsbetrug ist eine Straftat.
Allerdings ist es für Unternehmen sehr schwierig, diesen auch nachzuweisen. Ein Arbeitgeber, der seine Mitarbeiter des Lohnfortzahlungsbetrugs bezichtigt, muss stichhaltige Beweise vorlegen, bevor rechtliche Schritte möglich sind. Doch was dürfen Arbeitgeberunternehmen tun, wenn sie einen Verdacht gegen einen ihrer Mitarbeiter hegen?
Was ist Lohnfortzahlungsbetrug?
Bei Lohnfortzahlungsbetrug täuscht ein Mitarbeiter seine Arbeitsunfähigkeit nur vor, um die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu erhalten. Im Krankheitsfall ist der Arbeitgeber gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet für die ersten 6 Wochen der Krankschreibung das vereinbarte Entgelt weiterzuzahlen. Erst danach übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Lohnfortzahlungsbetrug ist eine Straftat. Der Arbeitnehmer täuscht wissentlich seine Arbeitsunfähigkeit vor, und erschleicht sich damit ungerechtfertigt die Lohnzahlung. Liegt tatsächlich Lohnfortzahlungsbetrug vor, kann der Arbeitgeber gemäß § 626 BGB sofort die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund aussprechen.
Wie kann ein Arbeitgeber diesen Betrug nachweisen?
Ein Arbeitgeber, der an der Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters zweifelt, kann von der Krankenkasse eine gutachterliche Stellungnahme des medizinischen Dienstes einfordern. Wenn der Mitarbeiter zu diesem Termin nicht erscheint, ist bereits der Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttert. Will der Arbeitnehmer weiterhin sein Entgelt erhalten, muss er auf andere Art nachweisen, dass er tatsächlich krank ist.
Arbeitgeber können mithilfe eines Privatdetektivs Beweise gegen den Mitarbeiter sammeln, beispielsweise mithilfe einer Detektei aus Frankfurt. Dabei sind allerdings sehr strenge Regeln zu befolgen. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit die Gültigkeit des ärztlichen Attests infrage zu stellen. Doch dies zu beweisen ist in der Regel sehr schwierig. Der Arbeitgeber braucht stichhaltige Beweise, erst dann kann er einen starken Fall aufbauen, ansonsten sind keine rechtlichen Schritte gegen den Mitarbeiter möglich.
Was sagen die Arbeitsgerichte bei Lohnfortzahlungsbetrug?
In Deutschland kommt es regelmäßig zu Lohnfortzahlungsbetrug und in diesem Zusammenhang auch zu Kündigungen und Arbeitsgerichtsprozessen. Deshalb gibt es bereits viele Gerichtsurteile dazu, aus denen Arbeitgeber Rückschlüsse für ihr eigenes Verhalten ziehen können.
Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht einfach so überwachen. Er braucht einen wichtigen Grund in Form von konkreten Anhaltspunkten einer Straftat. Ohne konkrete Anhaltspunkte könnte der Mitarbeiter die Überwachung als ungerechtfertigte Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte interpretieren und sogar Entschädigung vom Arbeitgeber verlangen. Es gilt beispielsweise das Bundesdatenschutzgesetz insbesondere § 32, wenn personenbezogene Daten bei einer Überwachung erhoben werden. Allerdings dürfen Arbeitgeber beispielsweise die sozialen Medien nutzen, um Informationen zu erhalten. Denn alles, was dort veröffentlicht ist, ist nicht geschützt. Auch eine seriöse Detektei handelt immer rechtskonform, damit die Beweise vor Gericht verwertbar sind.
Wie kann Lohnfortzahlungsbetrug aussehen?
Praktisch gibt es zwei Formen: Der Arbeitnehmer arbeitet in dieser Zeit bei einem anderen Arbeitgeber oder er verlängert damit seinen Urlaub oder seine Freizeit. In beiden Fällen entsteht dem Arbeitgeber wirtschaftlicher Schaden. Beide Formen sind strafbar.
Welche Möglichkeiten hat eine Detektei, um Lohnfortzahlungsbetrug aufzudecken?
In der deutschen Wirtschaft entsteht jedes Jahr ein enormer Schaden, wenn Mitarbeiter ihre Krankheit nur vortäuschen und sich damit freie Tage erschleichen, die ihnen gar nicht zustehen. Die Arbeitskollegen müssen die Arbeit miterledigen oder im Unternehmen sind mehr Mitarbeiter eingestellt, um die Fehlzeiten zu bestreiten.
Die Arbeitgeber haben ein großes Interesse daran, die falschen Krankschreibungen zu entlarven. Besteht ein erster Verdacht, kann das Unternehmen einen Detektiv einschalten, um den Mitarbeiter zu überprüfen. Dazu gibt es bereits ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Kassel (Az 8 AZR 5/97).
Der Detektiv darf gegen den verdächtigen Mitarbeiter ermitteln. Dabei darf er verdeckt ermitteln oder sich als Testkunde ausgeben. Das Unternehmen muss den Betriebsrat darüber nicht in Kenntnis setzen. Auch dazu gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 1 ABR 26/90). Als gerichtsfester Beweis gilt beispielsweise einen Testauftrag des Detektivs, aber auch Kundenaufträge, die der Verdächtige für „seine“ Kunden durchgeführt hat.
Was hat vor Gericht Beweiskraft?
Kommt der Betrug tatsächlich vor Gericht, braucht der Arbeitgeber Beweismittel. Folgende Möglichkeiten sind bei Gericht zugelassen:
- Der Detektiv legt seine Ermittlungsberichte vor.
- Er hat beweiskräftige Fotoaufnahmen.
- Er hat belastende Videoaufnahmen.
- Er hat auf sonstige Weise das Fehlverhalten dokumentiert.
- Er hat die Aussagen dritter Zeugen beschafft.
Liegt tatsächlich Lohnfortzahlungsbetrug vor, kann ein Detektiv fast immer eine Dokumentation vorlegen, die vor Gericht Bestand hat. Denn erst damit liegen Beweise für eine Straftat vor. Doch in vielen Fällen kommt es gar nicht zu einer Gerichtsverhandlung. Werden die Mitarbeiter mit den Berichten des Detektivs konfrontiert, lenken sie meist ein und geben ihr Fehlverhalten zu.
Was deutet auf Lohnfortzahlungsbetrug hin?
Es gibt Hinweise, die einen Anfangsverdacht begründen können. Einzeln betrachtet handelt es sich noch nicht um Beweise, jedoch um Hinweise, die zu mehr Vorsicht mahnen.
- wenn der Mitarbeiter häufig krankgeschrieben wird und dabei ständig den Arzt wechselt,
- unspezifische Symptome, deren Plausibilität sich nicht so leicht zu prüfen lässt, beispielsweise Migräne,
- wenn sich die Krankschreibungen vor oder nach einem Wochenende häufen,
- wenn es vor oder nach dem Urlaub häufiger zu Krankschreibungen kommt,
- wenn die Krankschreibungen auf Brückentage oder rund um Feiertage fallen,
- wenn ein Urlaub nicht genehmigt wurde und dann die Krankschreibung kommt oder
- hohe Ausfallzeiten von mehr als fünf Prozent der Arbeitszeit.
Es gibt auch Arbeitnehmer, die wirklich öfter krank sind. Doch rein statistisch betrachtet ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass diese Mitarbeiter zufällig immer an den Brückentagen krank sind.
Ein Verdacht alleine reicht nicht aus, um arbeitsrechtlich gegen den Mitarbeiter vorzugehen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Betrug wirklich nachzuweisen, was im Einzelfall sehr schwierig sein kann. Detektive haben ganz andere Möglichkeiten, vor allem, wenn sie auf Lohnfortzahlungsbetrug spezialisiert sind.