„Lügen gehört dazu“ – Wahrheiten im Arbeitszeugnis? Tipp von Detlef Schumann

Dass auf Arbeitszeugnisse nicht unbedingt Verlass ist, haben die meisten Arbeitgeber bereits erfahren dürfen. Arbeitszeugnisse werden nach den gleichen Regeln formuliert wie Todesanzeigen. Zumindest liegt dieser Verdacht nahe. Denn wenn Sie sich am Wochenende einmal die Todesanzeigen genauer anschauen, stellen Sie schnell fest:

Nur die Besten, die Fleißigsten, die Unverzichtbaren und Liebenswertesten scheiden aus dem Leben.

Wenn Sie sich die Zeugnisse von Bewerberinnen und Bewerbern anschauen, stellen Sie ebenfalls schnell fest: Nur die besten, die leistungsfähigsten, die treuesten, die unverzichtbarsten und führungsstärksten Mitarbeiter sind derzeit auf Jobsuche.

Zugegeben: Manchmal überkommt einem beim Lesen solcher Arbeitszeugnisse und besonders beim Lesen des Abschlusssatzes: „Wünschen wir ihr/ihm alles Gute“ – das Gefühl, dass der der Arbeitgeber eher gemeint hat: „Wünschen wir uns alles Gute und hoffentlich haben wir nie mehr etwas mit dem zu tun )“ … aber gut, das ist halt nur so ein Gefühl.

In einem  jetzt veröffentlichtem Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg haben die Richter  entschieden: Ein Arbeitszeugnis ist nicht sittenwidrig, wenn die Leistung eines Mitarbeiters zu positiv bewertet wurde. Auch dann nicht, wenn es die Bewertung verfälscht (Az. 7 Sa 641/08).

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die im Zeugnis den Satz sehen wollte: „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war jederzeit einwandfrei.“

„Kann ich nicht schreiben“, so der Arbeitgeber. „Das wäre glatt gelogen und damit sittenwidrig!“ „Nein“, so die Richter. „Lügen gehört im Arbeitszeugnis dazu. Also schreiben Sie der Dame ins Zeugnis, was sie will, auch wenn es gelogen ist.“

Was aber passiert mit den zu erwartenden Gerichtskosten, was wenn ein Arbeitnehmer oder noch schlimmer ein Bewerber sich diskriminiert fühlt?
Hier ist guter Rat teuer!

Schön wenn einem dann eine starke Rechtsschutzversicherung und ein Spitzenanwalt hilft.

Übrigens: wussten Sie, dass in einem Arbeitsprozess jede Seite ihre Kosten der ersten Instanz selber trägt?

Generalagentur Detlef Schumann

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Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

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