Markenverletzung durch ALT-Attribute im HTML-Code

Wer eine geschützte Marke in einem ALT-Attribut des IMG-Tags nutzt, beeinträchtigt die Herkunftsfunktion der Marke entschied das OLG Düsseldorf.

Bei dem Fall klagte die Klägerin auf Unterlassung und Schadenersatz, da auf der Internetseite der Beklagten ein Bild eingeblendet wurde, in dessem HTML-Tag ein Begriff enthalten war, der für die Klägerin als Gemeinschaftsbildarke geschützt war. ALT-Attribute versehen Bilder auf einer Website mit einem alternativen Text. Dieser wird sichtbar, wenn der Besucher mit der Maus über das Bild fährt. Sichtbar ist dieser Text auch wenn die Bilddarstellung im Browser deaktiviert ist oder bei gelöschten Bilddateien. Relevant sind ALT-Attribute auch für barrierefreie Websites – so wenn der Inhalt mittels eines Screen-Readers vorgelesen wird. Ebenfalls interessant sind diese Attribute auch für SEO, Suchmaschinen lesen nur den für das Bild hinterlegte Text aus. Ein im ALT-Attribut verwendeter Begriff kann gezielt dazu genutzt werden, um z.B. die Platzierung bei Google positiv zu beeinflussen.

Markenverletzung durch ALT-Attribute

Das OLG Düsseldorf hat in der Nutzung einer fremden Marke in ALT-Attributen des <IMG>-Tags eine Markenverletzung gesehen. So handelt es sich bei dieser Darstellung um eine kennzeichnmäßige Verwendung des geschützten Zeichens. Diese sei geeignet dazu die Herkunftsfunktion der Marke zu beeinträchtigen. Deswegen unterscheidet sich das Attribut von »Metatags« und »Keywords«, weil der so gekennzeichnete Text tatsächlich zur sinnlichen Wahrnehmung bestimmt sei und nicht nur mittelbar durch eine Suchmaschine wahrgenommen werde. Vor diesem Hintergrund bejahte das Gericht eine kennzeichenrechtliche Verwechslungsgefahr.

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