Mehr als 100.000 Abmahnungen wegen Google Fonts“? Unglaublich…

Google Fonts sind mehr als 1.400 Schriftarten, die der Digitalkonzern Google kostenfrei zur Verfügung stellt – Websitebetreiber müssen keine Lizenzgebühren für den Einsatz auf ihren Seiten entrichten. Im Januar 2022 urteilte das Landgericht München, der Einsatz von Google Fonts verstoße gegen die DSGVO, wenn die Schriften Daten an Google übermittle. Wenige Monate später gab es unzählige Abmahnschreiben an Websitebetreiber aus Deutschland – mit jeweiligen Forderungen von rund 200 Euro – Schätzungen gehen von rund 100.000 Abmahnungen aus. Bis heute werden diese Schreiben versandt – sicher haben viele Website-Betreiber aus Angst gezahlt. Doch wie geht es jetzt weiter?

Bild von Markus Winkler auf Pixabay 

Wie man sich vorstellen kann, haben die Betroffenen im Netz bei ihrer Suche nach Hilfe und Aufklärung von Anwälten vor allem den dringenden Rat erhalten, sich rechtlichen Beistand zu holen. Falls eine Rechtsschutzversicherung vorliegt, die solche Abmahnforderungen abgesichert, ist das auch sicher eine gute Idee.

Falls es viele Widersprüche und Prozesse aufgrund der merkwürdigen Abmahnungen (in der Regel von zwei Anwälten, Kilian Lenard und Nikolaos Kairis) gibt, könnte es sein, dass die überlasteten Gerichte sich vielleicht endlich einmal mit der Abmahngesetzgebung in Deutschland beschäftigen und etwas ändern. Durch die Digitalisierung und durch die DSGVO hat sich die Zahl der gebührenpflichtigen Abmahnungen enorm vergrößert. In den meisten anderen Ländern der Welt gibt es zunächst eine zeitliche Frist für den Beschuldigten, den Fehler zu beseitigen, bevor Anwälte Gebühren erheben können – in Deutschland fallen vom ersten Schreiben an Gebühren an, die häufig sogar vierstellig sind. Das hat schon so manchen Kleinunternehmer in den Ruin getrieben.

Falls es keine derartige Rechtsschutzversicherung gibt, können Websitebetreiber entweder die Schreiben auf eigenes Risiko ignorieren oder diese offiziell zurückweisen. Selbstverständlich ist es in erster Linie ratsam, die verwendeten Google Fonts nicht mehr über den externen Google-Server einzusetzen, sondern auf den eigenen Server herunterzuladen. Dann werden keine Daten mehr übertragen. (Anleitung von e-recht24)

Heise.de hat am 22. November einen ausführlichen Beitrag zu den unzähligen Abmahnungen wegen Google Fonts und zu den Hintergründen veröffentlicht. Sehr lesenswert (und beruhigend…)
heise.de vom 22.11.22 – Wackeliges Geschäftsmodell: Weitere Massenabmahnungen wegen Google-Fonts

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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