Viele Gründer, die eine zündende Idee haben schrecken oft wegen fehlenden Kapitals vor einer GmbH-Gründung zurück. Dabei hat der Staat mit der sogenannten „Mini-GmbH“ für dieses Problem die passende Lösung entwickelt. Dieses „Mini-GmbH“-Modell wird von den Gründern mehr und mehr genutzt wie jetzt Wissenschaftler der Friedrich-Schiller-Universität festgestellt haben.
Zwei Jahre nach ihrer Einführung erweist sich die sogenannte „Mini-GmbH“ als ausgesprochenes Erfolgsmodell, so die Bilanz von Prof. Bayer, Direktor des Instituts für Rechtstatsachenforschung zum Deutschen und Europäischen Unternehmensrecht. Zum Stichtag 1. November – dem zweiten Jahrestag des Inkrafttretens des neuen Gesetzes – waren insgesamt 41.014 „Mini-GmbH“ eingetragen. Führend dabei sind Nordrhein-Westfalen und Bayern. „Im Bundesdurchschnitt kommt auf je 2.000 Einwohner- rein rechnerisch – eine Mini-GmbH“, macht Thomas Hoffmann von der Universität Jena deutlich. Allein innerhalb der vergangenen zwölf Monate habe sich der in den Handelsregistern eingetragene Bestand mehr als verdoppelt, so der geschäftsführende Assistent des Instituts für Rechtstatsachenforschung.
Für die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist lediglich ein Euro als Stammkapital ausreichend. Allerdings sind die Gründer verpflichtet, mindestens ein Viertel ihres Jahresgewinns als Eigenkapital zurücklegen. Falls diese Rücklagen die Höhe von 25.000 Euro erreichen sollten wird aus der „Mini-GmbH“ eine reguläre GmbH. Die Wissenschaftler der Uni Jena habe auch untersucht, wieviele der gegründeten „Mini-GmbHs“ den Sprung zur regulären geschafft haben. Mittlerweile sind die an die 1.1000. Dabei hält der Trend in Richtung dieses neuen Modell durchaus an, so dass laut den Wissenschaftlern sehr bald die 50.000er Grenze überschritten werden könnte.