Müssen Instagram-Influencer bei Geschenken Steuern zahlen?

Influencer gibt es ja noch nicht lange. Noch vor wenigen Jahren wurde der Begriff „Influencer“ verwendet für alle, die im Social Web einflussreich waren: Meinungsführer, Multiplikatoren, Experten… Heute sind Influencer Menschen, die bei Instagram, aber auch in Blogs, bei YouTube oder auch auf anderen Plattformen Werbung machen für Marken. Nun kümmern sich die deutschen Finanzbehörden um das Thema und haben einen speziellen Leitfaden entwickelt: Wann müssen Influencer Steuern zahlen – und gelten Geschenke auch als Einnahme?

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay 

Influencer zu kontrollieren ist nicht wirklich schwierig. Finanzbeamte können in den sozialen Medien leicht recherchieren und abschätzen, wer wie häufig Marken bewirbt und welche Einnahmen wohl dadurch erzielt werden. Das sollte man wissen und sich gut überlegen, ob es nicht Zeit wird, ein Gewerbe anzumelden und den steuerlichen Pflichten nachzukommen. Nicht nur, weil man Nachzahlungen und Strafen vermeiden will, sondern auch, um die Influencer-Karriere professionell zu gestalten und um sich als Solo-Selbstständiger langfristig zu vermarkten.

Das Bundesfinanzministerium hat in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern, Sondereinheit Zentrale Steueraufsicht einen 9-seitigen Steuerleitfaden veröffentlicht, der hier unten verlinkt ist. Darin steht, ab wann man überhaupt steuerpflichtig wird (sobald man jährlich mehr als 9.408 Euro Einnahmen erzielt) und welchen Steuerpflichten man als Selbstständiger unterliegt (Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer).

Wichtig ist, dass auch Geschenke und Vergünstigungen wie Hotelübernachtungen als Einnahme gelten. Die Finanzbehörden empfehlen, dass Influencer sämtliche Zuwendungen sehr genau dokumentieren sollen, um ihrer Nachweispflicht nachzukommen.

Influencer brauchen einen Gewerbeschein, da sie in gewisser Weise „Handel“ betreiben. In dem übersichtlichen Leitfaden steht, welche Angaben eine Rechnung enthalten muss, wie man seiner Umsatzsteuerpflicht nachkommt und bis zu welcher Grenzen man als „umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer“ gilt. Auch für Jugendliche eine verständliche Einführung in das deutsche Steuerrecht. Der Steuer-Leitfaden für Influencer steht beim Bundesfinanzministerium als pdf zum kostenlosen Download bereit

„Ich bin Influencer“ Steuer-Leitfaden hier kostenlos zum Download

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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