NRW Soforthilfe: Solo-Selbstständige dürfen 2.000 Euro für ihren Lebensunterhalt nutzen

Solo-Selbstständige, die im März oder April 2020 einen Antrag auf Soforthilfe beim Land NRW gestellt – und keine Grundsicherung (Hartz IV) beantragt haben – dürfen nun von dem bewilligten Geld 2.000 Euro nutzen, falls sie mit einem Teil der Hilfe ihren Lebensunterhalt finanziert haben. Dies gab NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) am 12. Mai 2020 bekannt.

Nachdem das Bundeswirtschaftsministerium den Wunsch der Länder abgelehnt hatte, die Corona-Soforthilfe auch für den

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persönlichen Lebensunterhalt zu gewähren, hat sich NRW entschieden, diesen Sonderweg zu gehen und endlich Planungssicherheit für die rund 400.000 Selbstständigen und Kleinunternehmen zu schaffen.

Seit Ende März sind bereits 400.000 Anträge allein in NRW genehmigt worden – doch niemand wusste wirklich, ob auch Umsatzeinbußen den Einsatz der Hilfe (meist 9.000 Euro) rechtfertigen konnten. Es war vom Bund aus vorgesehen, dass Einzelhändler, Gastronomen und andere betroffene Kleinunternehmen mit dem Zuschuss ausschließlich laufende Betriebskosten finanzieren können.

Für in Not geratene Selbstständige gab es nur die Alternative, Hartz IV zu beantragen – allerdings ohne dass vorhandenes Vermögen zuvor aufgebraucht werden muss. Trotzdem ist dies eine unglückliche Lösung. Wenn ganze Familien durch unverschuldete Umsatzverluste in Hartz IV geraten, kann das die unternehmerische Existenz ernsthaft gefährden. Unternehmerisches Denken passt nicht in ein System, das auf „Fördern und Fordern“ beruht. Wer einmal diesen Weg gehen muss, kommt schwer wieder heraus ist die Erfahrung von Betroffenen.

Erleichtert können nun viele Selbstständige aufatmen, die bisher den Gang zum Jobcenter scheuten. Denn viele Solo-Selbstständige, Freelancer und Freiberufler haben kaum Betriebskosten, die sie geltend machen könnten. 2.000 Euro können nun bei den Meisten die entstandene Umsatzlücke füllen.

Wichtig! Nach der dreimonatigen Förderphase müssen die Geförderten dem Land nachweisen, in welcher Höhe sie die Soforthilfe genutzt haben.

Wir sind sehr froh, dass das Land NRW und das Wirtschaftsministerium unter Andreas Pinkwart sich so vorbildlich und unbürokratisch für die vielen Kreativen, Lehrenden, Bewirtenden, IT’ler, Handwerkenden und Handelnden eingesetzt hat. Danke schön!

Quelle: Westdeutsche Zeitung vom 12. Mai 2020: Solo-Selbstständige aus NRW dürfen Lebensunterhalt mit der Soforthilfe bestreiten

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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