Am 16. Mai 2012 hat das Bundesverbraucherministerium bekannt gegeben, dass das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Internet („Button-Lösung“) am 1. August 2012 in Kraft tritt. Onlineshop-Besitzer und Anbieter von kommerziellen Dienstleistungen im Web müssen den Bestellvorgang bis spätestens zu diesem Datum rechtssicher angepasst haben, sonst sind Abmahnungen zu befürchten. Im Folgenden ein Überblick über die neuen gesetzlichen Bestimmungen bei Online-Kaufverträgen.
Ziel des Gesetzes ist, dass Verbraucher nicht mehr unbewusst Kaufverträge abschließen können. Sie sollen sich bei jedem Bestellvorgang bewusst sein, was sie tun – ein Produkt bzw. eine Dienstleistung kaufen. Dafür müssen Onlineshop-Betreiber einen Bestell-Button mit einer der folgenden – oder einer gleichbedeutenden – Beschriftungen einrichten:
- Zahlungspflichtig bestellen
- Kostenpflichtig bestellen
- Kaufen
Die Formulierung des Bestellbuttons muss völlig eindeutig sein. Der Kunde muss durch gezieltes Anklicken des Bestellbuttons seinem Willen Ausdruck geben können, etwas kostenpflichtig zu erwerben. Nicht zulässig wären Formulierungen wie
- Bestellen
- Weiter
- Anmeldung
Außerdem müssen folgende Informationen deutlich erkennbar sein, damit der potentielle Kunde genau weiß, welche Produkte bzw. Dienstleitungen er/ sie erwirbt:
- Die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung
- Die Mindestlaufzeit des Vertrags, wenn dieser eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt hat
- Den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Preisbestandteile
- Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Versand- und Zusatzkosten (Steuern, Zölle etc.)
Selbst seriöse Onlineshops sind heute noch nicht so eingerichtet, dass sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Eine gute zeit für Onlineshop-Programmiere, die nun schnellstens beauftragt werden müssen, um dem Gesetz bis zum 1. August 2012 Genüge zu tun. Sonst drohen Abmahnungen und empfindliche Strafen.