Schon im Mittelalter galt die Unterschrift/ der Namenszug in der Rechtsprechung als Bekundung des Willens, als Beglaubigung und Identitätsnachweis. Doch was geschieht mit handgeschriebenen Dokumenten, mit Unterschriften, mit handschriftlichen Willensbekundungen, wenn es nun möglich ist, dass man über ein KI-Tool Handschriften imitieren kann? Es kommt also ein weiteres Deepfake Werkzeug auf die Menschheit hinzu: Neben Fotos, Audio- und Videoaufnahmen können auch Handschriften bald spielend leicht gefälscht werden.
Handschrift-Imitation per Künstlicher Intelligenz
Die neu entwickelte Technologie braucht laut der Forscher nur wenige Absätze handgeschriebener Texte, um Schriftstücke in beliebiger Länge zu verfassen, die nicht von handschriftlichen Originalen zu unterscheiden sind. Selbstverständlich ist es mit der neuen Technologie ein Leichtes, Unterschriften in beliebiger Menge zu imitieren – was allerdings schon heute mit der Nutzung digitaler Unterschriften möglich ist.
t3n vom 20.01.24: Künstliche Intelligenz kann jetzt Handschrift perfekt imitieren – kein Unterschied zum Original
Hat die Unterschrift ausgedient?
Heute ist es üblich geworden, per eingescannter handschriftlicher Unterschrift am Computer oder Smartphone zu unterschreiben. Während elektronische Signaturen, die durch zertifizierte Dienstleister bezeugt und rechtlich abgesichert sind, ebenso rechtswirksam wie handgeschriebene Signaturen, ist die selbst eingescannte Unterschrift keine elektronische Signatur. Sie ist das, was sie ist: Eine kopierte, eingefügte Unterschrift.
Der Fingerabdruck als rechtsgültige Bestätigung eines Vertrages bzw. einer Willensbekundung hat sich nie wirklich durchgesetzt – wahrscheinlich, weil er als übergriffig empfunden wird. Zu den bisher verwandten erkennungsdienstlichen Maßnahmen (Fingerabdrücke, Lichtbilder, DNA-Profile) kommt in der nächsten Zeit wohl noch der Iris-Scan als übliches biometrisches Erkennungsmerkmal hinzu.
Auf jeden Fall ist zu erwarten, dass eine leicht zu imitierende KI-Deepfake-Unterschrift der feierlichen Unterzeichnung von Dokumenten als Identitätsnachweis schadet. Was das für Konsequenzen hat in einer digitalen Welt, in der immer mehr Verträge und andere Willensbekundungen über elektronische Unterschriften besiegelt werden, wird man sehen. Was bleibt, ist die Ernüchterung, ein handschriftliches Schriftstück nicht mehr von einer Fälschung unterscheiden zu können.