Wenn in Deutschland alte Menschen pflegebedürftig werden, stehen die Angehörigen vor schwerwiegenden Problemen: Soll die Mutter oder der Vater ins Pflegeheim gebracht werden? Übernehmen die Kinder selbst die Pflege? Reicht es aus, Pflegesachleistungen von ambulanten Pflegediensten einzukaufen? Was kann man tun, wenn die Eltern körperlich relativ fit – aber dement sind – und es wenig Geld aus der Pflegekasse gibt? Seit einiger Zeit gibt es immer mehr Möglichkeiten, die Pflege von osteuopäischen Pflegekräften übernehmen zu lassen. Doch einfach eine Pflegekraft „schwarz“ zu beschäftigen, ist sehr riskant – und illegal. Hier ein kleiner Überblick über verschiedene Möglichkeiten zur 24-Stunden Pflege.
Nach Schätzungen leben in Deutschland im Jahr 2012 etwa 100.000 osteuropäische Pflegekräfte, die rundum pflegebedürftige Senioren pflegen. Doch nur wenige von ihnen arbeiten legal. Die meisten Frauen – viele aus Polen – haben keine Arbeitserlaubnis und werden sehr schlecht bezahlt. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag verschiedene Wege, Pflegekräfte aus Osteuropa einzusetzen
1. Möglichkeit: Legal in Deutschland als Arbeitgeber und nach arbeitsrechtlichen Vorschriften
Arbeitskräfte aus EU-Ländern können problemlos eingestellt werden. Bei Pflegekräften aus Rumänien oder Bulgarien ist das nicht so einfach. Um die richtige Pflege zu finden, werden zunächst die Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) eingeschaltet. Haushaltshilfen müssen angemeldet und versichert werden. Die Höhe des Bruttogehaltes für eine Vollzeitstelle sollte zwischen 1.300 und 1.900 Euro monatlich betragen (das wären 1/3 des branchenüblichen Tarifs). Um eine 24-Stunden Pflege zu gewährleisten, braucht man drei Haushaltshilfen. Sozialabgaben und Versicherungen werden in Deutschland entrichtet. Die Hilfskräfte haben Aunspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Medizinische Aufgaben dürfen die Haushaltshilfen selbstverständlich nicht übernehmen. Sie dürfen keine Medikamente reichen, kein Insulin spritzen und auch keine Wunden versorgen. Zur Website der ZAV
2. Möglichkeit: (Fast) Legal über eine ausländische Vermittlungsagentur – der Arbeitgeber sitzt im Ausland
Der Vorteil dieser Variante ist, dass man dem Dienstleister aus dem Ausland jeden Monat einen vereinbarten Betrag zahlt und nicht selbst als Arbeitgeber auftritt. Die Haushaltshilfe ist im Ausland beschäftigt und zahlt auch dort ihre Steuern und Sozialabgaben. Ob diese Variante wirklich legal ist ist umstritten. Experten sagen, es handle sich bei den Agenturen, die diese Frauen vermitteln um „verdeckte Arbeitnehmerüberlassungen“, die anders deklariert werden, um Sozialabgaben und Lohnkosten nach deutschem Recht zu umgehen. Falls eine solche Beschäftigung vor Gericht als unzulässig eingestuft würde, müssten Lohn und Sozialabgaben nachgezählt werden – es ist also schon ein erhebliches Risiko. Und selbstverständlich dürfen auch diese Frauen keine Pflegeleistungen erbringen – es hat schon erste Prozesse gegeben, weil durch unzureichende Pflegekenntnisse dem alten Menschen Schaden zugefügt wurde – und die unsachgemäße Pflege dadurch bekannt wurde.
3. Möglichkeit: Pflegekräfte illegal beschäftigen – die „Schwarzarbeit“
Sehr viele Familien wählen in ihrer Verzweiflung den Weg, komplett illegal Pflegekräfte aus Osteuropa zu beschäftigen. Die Frauen leben in dem Seniorenhaushalt – in vielen Fällen arbeitet eine einzige Frau rund um die Uhr und wechselt sich dann eventuell mit einer anderen Pflegekraft ab, die ebenfalls für einige Wochen rund um die Uhr pflegt und den Haushalt versorgt.
Diese Art von Beschäftigung (die Frauen erhalten meist zwischen 700 und 1.500 Euro monatlich „bar auf die Hand“) ist mit erheblichen Risiken verbunden. Falls der Haushaltshilfe ein Unfall passiert, falls Nachbarn die Schwarzarbeit bemerken und anzeigen, falls falsch gepflegt wird und der Pflegebedürftige zu Schaden kommt… So verständlich es ist, wenn Angehörige in ihrer Verzweiflung auf diese Variante zurückgreifen (und das sind den Statistiken nach die allermeisten!) es ist ein hohes Risiko und nicht guten Gewissens zu empfehlen.
Quelle: Caritas-Verband
4. Möglichkeit: Selbstständige Pflegekräfte/ Haushaltskräfte beschäftigen
Man kann auch selbstständige Frauen aus Osteuropa beschäftigen, doch da diese bei einer 24-Stunden Pflege nur einen einzigen Auftraggeber haben, besteht schnell der Verdacht einer Scheinselbstständigkeit. Trotzdem könnte diese 4. Variante wahrscheinlich – wenn man alle rechtlichen und steuerlichen Vorschriften beachtet – die beste sein. Falls Sie diesen Weg erwägen, melden Sie sich doch bitte bei uns – wir beraten eine Stunde kostenlos Existenzgründer in Dortmund und geben Ihnen gern persönlich einen Überblick über diese Möglichkeit.
Eva Ihnenfeldt
Unternehmensberaterin – Inhaberin der SteadyNews
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
Tel.: 0231/ 77 64 150
E-Mail: [email protected]
Pflegekraft aus Polen für Senioren? Legale und illegale Möglichkeiten | Steadynews
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Guten Abend. Ich schreibe hier,weil habe ich keine Anung wer kann mir antworten auf eine kleine Frage. Ob ist das legal beschaeftigen eine Polin als Haushalthilfe auf Basis 700 Euro,die Rest in die Tasche.? Ich will irgendwann von Deutschland eine Rente bekommen. Auf Basis 700 Euro Rentnenversicherung ist 58.51 Euro und auf Basis 1261 Euro RV 125.47 Euro.Das macht mich Sorgen. Schoene Gruesse Krystyna Misiąg.
Liebe Krystina, vielen Dank für Ihre Frage. Ich kann gut verstehen, dass Sie nicht wissen wie Sie in Deutschland an diese wichtigen Informationen kommen. Gern bitte ich Detlef Schumann (unseren Versicherungsexperten), Ihnen in einem Kommentar zu antworten. Er weiß sehr viel und hat sicher einen Tipp für Sie. Herzliche Grüße Eva Ihnenfeldt
Hallo Frau Misiag,
zunächst einmal gibt der Artikel an sich schon viele Antworten auf Ihre Fragen.
In Deutschland können EU-Bürger jederzeit wegen des Freizügigkeitsrechtes arbeiten. Zu beachten ist dabei der gesetzliche Mindestlohn, der mindestens 8,50 Euro in der Stunde nicht unterschreiten darf. Das heißt für Sie: Bei einem Einkommen von 700,- Euro sind das maximal 82 Stunden im Monat. Abhängig Beschäftigte dürfen aber eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschreiten.
„Geld in die Tasche“, würde für Sie und Ihren Arbeitgeber eine Straftat bedeuten, da es sich dabei sowohl um Steuerhinterziehung als auch um Sozialbetrug handelt! Lassen Sie sich darauf nie ein!!
Einzahlungen in die Rentenkasse werden erst nach insgesamt 60 Pflichtbeitragsmonaten (5 Beitragsjahre) eine spätere Rentenzahlung auslösen.
Sobald sie einer pflichtversicherten Beschäftigung in Deutschland nachgehen, hat das allerdings weitreichende andere soziale Vorteile. Stichwörter sind hier Kindergeld, Riester Rente, und Krankenversicherungsschutz sowie nach einiger Zeit der Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Nicht zu unterschätzen ist die berufsgenossenschaftliche Absicherung. Zusätzlich entstehen Urlaubsansprüche und bei Krankheit der Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Nach 60 Pflichtbeitragsmonaten erwerben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Diese wird aber bei den von Ihnen genannten Lohnsummen, genau wie die erarbeitete Altersrente, sehr gering sein.
Sie haben das Recht jederzeit bei der Rentenversicherung nachzufragen, ob Ihr Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge auch tatsächlich eingezahlt hat.
Dazu benötigen Sie eine Sozialversicherungsnummer, welche Ihnen bei Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland mitgeteilt wird.
Wenn Sie konkrete Fragen haben melden Sie sich .