Recht: Was sich 2012 alles ändert

Neues Jahr, neue Gesetze und neue Änderungen im Recht. Was ändert sich eigentlich en Detail? Ein kleiner Überblick.

Arbeitsrecht

Ab dem 1.1.2012 gilt für Beschäftigte bei Zeitarbeitsfirmen erstmals ein branchenweiter Mindestlohn (7,01 EUR/Stunde im Osten bzw. 7,78 EUR/Stunde im Westen). Dachhandwerker können sich freuen, denn der Mindestlohn wird auf  11,00 EUR/Stunde, die Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk in der Innen- und Unterhaltsreinigung im Westen auf 8,82 EUR/Stunde und im Osten auf 7,56 EUR/Stunde angehoben. Arbeitgeber, die ausländische Bewerber mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen einstellen wollen, wird vom Gesetzgeber eine Hilfe an die Hand gegeben. Berufsabschlüsse, die im Ausland erworben wurden, können ab dem o1.04.2012 auf Gleichwertigkeit mit einem ähnlichen deutschem Abschluss überprüft werden. Dazu gründen 77 von 80 IHKs die IHK-Fosa, einen öffentlich-rechtlichen Zusammenschluss mit Sitz in Nürnberg. Diese überprüft die Abschlüsse, bescheinigt die Gleichwertigkeit oder stellt die im Vergleich zum deutschen Abschluss noch fehlenden Qualifikationen fest. Damit erhalten Arbeitgeber in Deutschland eine verlässliche Auskunft über die Kompetenzen und Fähigkeiten des ausländischen Berufsabschlusses eines Mitarbeiters/Bewerbers.

Änderungen in der Arbeitsförderung

Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn um 10 EUR auf monatlich 374 EUR. Bei den Jobcentern soll die Steuerung vereinheitlicht werden – unabhängig von der Trägerschaft soll damit Transparenz und Vergleichbarkeit gewährleistet werden. Neu: Ab dem 01.04.2012 wird ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) eingeführt. Die betriebsnahe Erprobungsphase bei einem Arbeitgeber wird verlängert: Von 4 auf 6 Wochen. Für Langzeitarbeitslose und Personen mit schweren Vermittlungshemmnissen kann sie bis zu 12 Wochen dauern. Beratung, Kenntnisvermittlung und Coaching – diese drei Instrumente können zukünftig gezielt bei der Eingliederung von Selbstständigen SGB II-Beziehern eingesetzt werden.

Arbeitgeber müssen nach einer Nullrunde in 2011 in 2012 wieder eine Insolvenzgeldumlage zahlen – und zwar 0,04 % des Arbeitslohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zum 1.1. wird die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 45.900 EUR pro Jahr / 3.825 EUR pro Monat (bisher: 44.550 bzw. 3.712,50 EUR) angehoben. Die Minijob-Zentrale erhöht den Umlagesatz U1 von 0,6 % auf 0,7 %. Ob damit die Minijobs generell auf 450 Euro erhöht werden ist allerdings fraglich.

Wirtschaft

Rückwirkend ab dem 1.7.2011 gilt für Unternehmen eine erleichterte elektronische Rechnungsstellung. Papierrechnungen und elektronische Rechnungen werden künftig gleichgestellt. Elektronische Rechnungen sind Rechnungen, die per Datenträger ausgetauscht werden, z. B. als E-Mail, im EDI-Verfahren, als PDF- oder Textdatei, per Computer-Telefax oder Fax-Server eingehen. Ausnahmen: Standard-Telefax. Für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus wurde der Gründungszuschuss von einer Pflichtleistung in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es besteht kein bindender Anspruch, sondern es steht im Ermessen der Behörde, ob der Zuschuss gewährt wird. Der für den Antrag erforderliche Restanspruch auf Arbeitslosengeld beträgt nur noch 90 Tage. Die erste, stärker geförderte Förderphase wird auf 6 Monate gekürzt, die zweite von bisher 6 Monaten wird auf 9 Monate verlängert. Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitslohn bis 10.200 EUR (Zusammenveranlagung 19.400 EUR) müssen ab 2010 keine Steuererklärung mehr abgeben, auch wenn sie hohe Mindestvorsorgepauschalen für die Kranken- und Pflegeversicherung aufweisen (§§ 46 Abs. 2 Nr. 3, 52 Abs. 55j Satz 2 EStG).

Quelle: Haufe

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