Immer wieder weisen wir in den SteadyNews darauf hin, dass nur Riester und Rürup-Renten pfändungssicher sind. Das hat jetzt auch der BGH mit seinem Urteil (AZ: BGH IX ZR 79/11) noch einmal klargestellt. Die Richter erklärten, dass das Guthaben einer privaten Renten- oder Lebensversicherung gepfändet werden kann, wenn dem nicht Pfändungsschutzvorschriften gegenüberstehen. Auch ein vertraglicher Kündigungs- oder Abtretungsausschluss wie bei einer Versicherung zum festen Zeitpunkt schützt nicht vor der Pfändung. Nur Riester- oder Rürup-Verträge sind laut dem Urteil der Richter vor einer Pfändung gefeit.
Dennoch gibt es immer wieder Mitarbeiter der Arge die Riestersparer zum entsparen auffordern. Mit diesem Urteil können Sie sich wehren.
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