Riester und Rürüp-Verträge sind pfändungsgeschützt

Immer wieder weisen wir in den SteadyNews darauf hin, dass nur Riester und Rürup-Renten pfändungssicher sind. Das hat jetzt auch der BGH mit seinem Urteil (AZ: BGH IX ZR 79/11) noch einmal klargestellt. Die Richter erklärten, dass das Guthaben einer privaten Renten- oder Lebensversicherung gepfändet werden kann, wenn dem nicht Pfändungsschutzvorschriften gegenüberstehen. Auch ein vertraglicher Kündigungs- oder Abtretungsausschluss wie bei einer Versicherung zum festen Zeitpunkt schützt nicht vor der Pfändung. Nur Riester-  oder Rürup-Verträge sind laut dem Urteil der Richter vor einer Pfändung gefeit.

Dennoch gibt es immer wieder Mitarbeiter der Arge die Riestersparer zum  entsparen auffordern. Mit diesem Urteil können Sie sich wehren.

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Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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