Influencer bei Instagram sind meist jung, unerfahren mit Geschäftsbelangen und BGB, gehen häufig noch zur Schule oder sind im Studium. Trotzdem war es bisher immer so, dass sie allein im vollen Risiko standen, wenn sie von Marken Angebote bekamen, ohne rechtlich einwandfreie Kennzeichnung für Produkte werben zu sollen. Schleichwerbung ist illegal, und da kann so einem jungen Menschen schon mal eine Abmahnung ins Haus flattern, die mit beträchtlichen Gebühren verbunden ist. Marken setzen oft die jungen Menschen unter Druck, indem sie die mangelnde Kennzeichnung zur Bedingung machen, damit der Handel zustande kommt.

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In Deutschland ist es nicht erlaubt, einen Instagram Post nur mit dem Hashtag #ad zu versehen, der meist noch unter vielen anderen Hashtags verborgen ist. Wirklich korrekt sind nur die Begriffe #werbung oder #anzeige.
Nun ist die Drogeriemarke Rossmann im Juni 2017 verurteilt worden, da ein 20-jähriger Instagram-Star mit 1,3 Millionen Followern per Schleichwerbung (nicht ordungsgemäß gekennzeichneter Werbung) für Rossmann-Produkte bei Instagram geworben hat. Neben den Abmahn- und Gerichtskosten muss Rossmann damit rechnen, dass bei erneutem Verstoß gegen die rechtlichen Vorgaben bei Werbe-Posts „unter Einschaltung von Dritten“ ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro verhängt wird.
Es ist also zu hoffen, dass diese weit verbreitete Praxis von Marken, Influncer als glaubwürdige, uneigennützige Hobby-Shopper zu verwenden, seinem zeitlichen Ende entgegengeht. Auch die Plattform Instagram selbst arbeitet gerade an einer Lösung, um kommerziellen Werbeformen den passenden Rahmen zu geben.
Manager-Magazin vom 27.8.17: Die Drogeriekette Rossmann wird wegen Schleichwerbung veruteilt