Einmal jährlich haben Bundesbürger das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Das ist nicht nur für Schuldner interessant sondern für im Grunde genommen für jeden, da die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung” Daten speichert, sobald man ein Bankkonto eröffnet.
Seit dem 1. April 2011 müssen die Auskunfteien ein Mal im Jahr eine Auskunft über diese gespeicherten Daten erteilen. Darin sollte im Wesentlichen stehen, welche Daten gespeichert sind, zu welchem Zweck, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
Das Formular der Schufa zur kostenlosen Selbstauskunft finden Sie hier direkt als pdf: Schufaauskunft-§34BDSG
Das ausgefüllte Formular muss unterschrieben und mit einer Kopie des Personalausweises and die Schufa gesendet werden. Allerdings ist Vorsicht geboten: Wenn man rechts unten das Feld ausfüllt und absendet, werden kostenpflichtige Informationen bestellt – die erweiterte „Bonitätsauskunft“ für 18,50 Euro.
Obwohl das Recht zur kostenloses Selbstauskunft bei der Schufa besteht, versucht das private Unternehmen immer wieder, Gebühren zu erhalten. Darum sollte man keine zusätzlichen Angaben machen, sondern in einem Anschreiben darauf hinweisen, dass man von seinem Auskunftsrecht nach § 34BDSG Gebrauch macht., dass man im laufenden Kalenderjahr noch keine Auskunft beantragt hat, und dass man daher das recht auf die kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten bei der Schufa hat.
Da es immer wieder zu Fehleinträgen bei der Schufa kommt, die ärgerliche Konsequenzen nach sich ziehen können, ist es ratsam, tatsächlich alle 1 – 2 Jahre eine Selbstauskunft einzuholen.
Ein sehr ausführlicher Beitrag mit Musterschreiben bei der dvl-Schuldnerberatung