Normalerweise setzen die GKV’s bei Selbständigen einen Mindestgewinn von 1.837,50 € voraus – das entspricht Monatsbeiträgen zur gesetzlichen Krankenkasse von ca 300 Euro – für viele Selbständige horrende Summen. Doch es gibt Ausnahmen für Teilzeitselbständige, die nachweislich nicht mehr als 18 Stunden die Woche arbeiten – jedoch mehr als 400 Euro monatlich verdienen und so aus der Familienversicherung herausfallen…
Gerade Frauen könnten häufig auf diese Sonderregelung zurückgreifen, wenn sie sie kennen würden! Doch weitgehend unbekannt ist die Möglichkeit, mehr als 400 Euro Gewinn im Monat zu verbuchen, und trotzdem unter 200 Euro Beitrag im Monat zu zahlen.
Es geht hierbei ausdrücklich um Teilzeit-Selbständige, also Selbständige, die nachweisen können, dass sie noch andere Einkünfte haben, sei es den verdienenden Ehemann, den verdienenden Lebenspartner, die Eltern, Renteneinkünfte, Unterhalt…
Kann man also glaubhaft versichern, dass man nicht mehr als 18 Stunden in der Woche auf selbständiger Basis tätig ist, wird von der GKV eine Bezugsgröße von 816,66 € festgesetzt – statt von 1.837,50 € – der Beitrag beträgt also weniger als die Hälfte eines Vollzeitselbständigen-Beitrags.
Natürlich werden die Gewinne für die Einkommensteuer gemeinsam veranschlagt, doch der erniedrigte GKV-Beitrag bleibt unabhängig von den Einnahmen – solange die Teilzeit glaubwürdig bleibt. Fällt man mit den Gewinnen unter die Marke von 355,00 Euro, kann man bei bestehender Ehe auch in der Familienversicherung bleiben – bei Lebenspartnerschaften besteht diese Möglichkeit nicht.
Diese Information ist ohne Gewähr. Weitere Infos und Links zu den entsprechenden Gesetzestexten finden Sie hier bei „Frag-einen-anwalt.de“
Außerdem beim Existenzgründer-Portal des BMWi