Über 7 Millionen Autofahrer sind zurzeit im Verkehrszentralregister der Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg gespeichert. Das ist etwa jeder siebte Führerscheininhaber. Doch nur wenige wissen über ihren Punktestand Bescheid – geschweige denn, wie lange es dauert, bis Punkte wieder gelöscht werden – und was für Sanktionen mit der Zeit drohen könnten. Hier ein Überblick in den Steadynews:
- Falls keine Punkte hinzukommen, werden einmalig erworbene Punkte nach 2 Jahren gelöscht
- Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden (durch die freiwillige Teilnahme an Aufbauseminaren)
- Durch die Teilnahme an Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen können bis zu 4 Punkte abgebaut werden
Selbstauskunft beim Flensburger Verkehrszentralregister über das Kraftfahrt-Bundesamt
Um den eigenen Punktestand zu erfahren, kann man ein formloses Schreiben an das Kraftfahrt-Bundesamt einreichen. Die Selbstauskunft ist kostenlos. Der Antrag muss Geburtsnamen, Familiennamen, Geburtsdatum, Geburtsort – und die aktuelle Anschrift enthalten. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises (Vorder-und Rückseite) beizulegen.
Anschrift: Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg
Der Flensburger Punktekatalog enthält folgende Sanktionsregeln:
- 1 bis 3 Punkte: keine Sanktionen
- 4 bis 8 Punkte: bei freiwilliger TN an einem Aufbauseminar 4 Punkte Abzug
- 9 bis 13 Punkte: Verwarnung und Hinweis auf freiwillige Aufbauseminare
- 14 bis 17 Punkte: verpflichtendes Aufbauseminar
- ab 18 Punkte: Führerscheinentzug