Immer häufiger kommt es vor, dass Selbstständige zwischenzeitlich auch abhängig beschäftigt sind. Das führt zu Problemen mit der Krankenversicherung. Denn laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg (Az.: L 4 KR 1420/09) dürfen gut verdienende ehemalige Selbstständige nicht automatisch in ihrer privaten Kasse verbleiben – sie sind womöglich zunächst drei Jahre lang unfreiwillig pflichtversichert.
Mit dem Wechsel in eine sozialversicherungspflichtige Anstellung ist auch ein Wechsel in eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verbunden. Um als besser Verdienende in einer PKV versichert sein zu dürfen, muss das Einkommen über einen Zeitraum von drei Jahren oberhalb der so genannten Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAE-Grenze) liegen. Diese Grenze liegt bei 49.950 Euro im Jahr bzw. 4.162,50 Euro im Monat.
Auch vormals Selbstständige müssen diese drei Jahre nachweisen. Dabei interessiert nicht, ob zuvor als Selbstständiger ein Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt wurde – es zählt nur das Einkommen als abhängig Beschäftigter.
Allerdings soll laut Koalitionsvertrag die Wartefrist für einen Wechsel in die PKV von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Bisher liegt jedoch noch kein Gesetzesentwurf vor. Und ein Trostpflster gab das Landessozialgericht dem Kläger als Tipp mit auf den Weg:
Betroffene, die unfreiwillig in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln müssen, können über eine Anwartschafts-Erhaltungsversicherung ihre spätere Rückkehr in die PKV mit einer unveränderten Alters- und Gesundheitseinstufung absichern.
Wo Licht ist, ist auch Schatten.
Das Urteil bedeutet aber auch für einen Selbständigen, der sich zuvor in einer nicht preisstabilen PKV versichert hat eine Hintertür in die GKV.,
Das gilt aber nicht für jedes Alter.
Gut, dass es so erfahren seriöse Experten wie Detlef Schumann gibt, da bin ich froh – durch diesen Dschungel möchte ich nicht allein gehen – das ist ja so verheerend kompliziert!
auch als Selbstständiger sollte man sich zweimal überlegen, ob das Sinn macht oder man sich nicht doch noch gesetzlich versichern lässt.