Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, haben die Finanzämter für 2010 neue Formulare herausgegeben, um die Aufwendungen für Versicherungen und Altersvorsorge auf einem Blatt zusammenzufügen. Das Finanzministerium hat festgestellt, dass diese Neuerung vielfach zu Irritiationen geführt hat. Doch die neuen Formblätter seien übersichtlicher und einfacher.
Erstmals werden 2010 alle Versicherungsbeiträge, die steuermindernd geltend gemacht werden können, auf einem Formblatt gemeinsam abgefragt – von der Rente über die Krankenversicherung bis zum Todesfallschutz.
Abgesehen von dem veränderten Verwaltungsakt ändert sich in diesem Jahr noch nichts – erst ab 2011 können auch die Krankenversicherungsbeiträge für das jeweils vergangene Jahr steuermindernd angegeben werden – auf Niveau des gesetzlichen Schutzes sind sie dann voll abzugsfähig.
Abzugsfähig sind weiterhin 68 Prozent der Beiträge zur Altersvorsorge (Alleinstehende 20.000 €, Eheleute 40.000 €). Ab 2020 werden die Beiträge vollständig anerkannt. Die Altersvorsorge wird auf dem Formblatt bei den Formularziffern 4 bis 10 abgehandelt.
Wenn Selbständige die Rürup-Altersvorsorge wählen, mindert sich das zu vesteuernde Einkommen genau um dieses eingezahlten Betrag. Auch diese Beiträge werden unter Ziffer 4 bis 10 eingetragen.
Ziffern 11 bis 20 beziehen sich auf sonstige Versicherungsbeiträge, die bis zu 1.500 € (Selbständige 2.400 €) abzugsfähig sind. Darunter fallen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch Risikolebensversicherungen.
Private Renten- und Kapitallebensversicherungen waren nur bis 2003 voll abzugsfähig – heute nicht mehr. Jetzt können nur 88 Prozent der Prämien angerechnet werden – und auch nur für Verträge, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden.
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