Die Deutsche Handwerks-Zeitung (DHZ) hat ermittelt, welche Steuerstrategien deutsche Handwerksbetriebe in den letzten Monaten eines Jahres nutzen, um so effektiv wie möglich Steuern zu sparen. Hier ein Überblick für Steuerspar-Möglichkeiten – speziell für Geschäftsführer kleiner Betriebe.
1. Weihnachtsfeier: Sobald die Kosten einer Veranstaltung höher liegen als 110 Euro pro Mitarbeiter, werden Lohnsteuer und Umsatzsteuer fällig. Also nicht zu hohe Kosten ansetzen!
2. Nur Ausgaben, die 2009 geleistet wurden, dürfen den Gewinn 2009 drücken. Um zu gewährleisten, dass die Umsatzsteuer für Dezember 2009 noch anerkannt wird, muss dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann ist es in Ordnung, wenn erst am 10. Januar abgebucht wird – tut man es selbst, rutscht die Ausgabe in das nächste Jahr.
3. Stromsteuer-Entlastung: Auf Antrag können Firmen, die einen hohen Stromverbrauch vorweisen, einen Teil der Stromsteuer zurückerhalten. Der Antrag für 2008 muss spätestens am 31. Dezmeber 2009 beim Hauptzollamt eingegangen sein. (www.zoll.de)
4. Abschreibungen: „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ bis 150 Euro drücken den Gewinn des Jahres in voller Höhe. Doch es ist darauf zu achten, dass es sich um eigenständige nutzungsfähige Betriebsmittel handelt – Maschinenwerkzeige etwa, die ohne Maschine nicht laufen, können nicht in einem Zug abgesetzt werden.
5. Gutscheine: Gutscheine, die vom Kunden direkt bezahlt werden, sind günstig, da die Umsatzsteuer erst dann abgeführt werden muss, wenn die Leistung tatsächlich erbracht wird.
6. Weihnachtsgeschenke bis zu 35 Euro netto je Empfänger können direkt als Betriebsausgabe abgezogen werden.
7. Verkauf einer GmbH mit aufgelaufenen Verlusten: Die so genannte „Sanierungsklausel“ gilt nur noch für Veräußerungen bis zum 31. Dezember 2009 – sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. Erläuterung der „Sanierungsklausel“