Der Bundesgerichtshof hat heute, am 23. Juni 2099, entschieden, dass anonyme Lehrer-Bewertungen im Internet-Portal www.spickmich.de rechtens sind. Bei Spickmich bewerten Schüler ihre Lehrer nach einem Notensystem. Eine Deutsch- und Religionslehrerin, die mit 4,3 benotet wurde, hatte schon im Mai 2007 eine Unterlassungsverfügung beantragt.
Seitdem wanderte die Klage der Lehrerin von Gericht zu Gericht – bis nun heute endlich das grundsätzliche und abschließende Urteil vom BGH gefällt wurde. Damit wurde das Recht auf freie Meinungsäußerung im Internet gestärkt.
Allerdings hat das Urteil keine allgemeingültige Relevanz. Die Vorsitzende Richterin des BGH-Senats, Gerda Müller, betont, es handle sich „durchaus um einen Einzelfall, aber nicht um den letzten“.
Das Gericht urteilte, die Persönlichkeitsrechte der Pädagogin würden nicht durch die Namensnennung und die Nennung der Schule verletzt. Erst wenn Daten aus der Privat- oder Intimsphäre veröffentlicht werden – oder unsachliche und diffamierende Schmähkritiken, besteht ein Eingriff in die Privatsphäre und/ oder eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Für die Lehrerin gibt es nun keine Möglichkeit mehr, auf Löschung des Eintrags zu klagen. Spickmich-Geschäftsführer Manuel Weisbrod sieht in dem Urteil eine „Richtungsentscheidung, wie die Justiz mit den neuen Medien umgeht.“ Er kommentiert das Urteil weiter: „Es ist ein toller Tag für Deutschlands Schulen und ein super Tag für die Meinungsfreiheit“