Seit einigen Jahren gibt es für Studenten die Möglichkeit, einen Studienkredit für ihr Erststudium aufzunehmen. Jeder Student, der kein Langzeitstudent ist und nicht älter als 30 Jahre, kann so einen Kredit problemlos erhalten. Er muss bei den meisten Banken nur die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und den Personalausweis. Die monatliche Höhe des Darlehens beträgt zwischen 100 und 650 Euro – die Laufzeit in der Regel 10 Semester (5 Jahre). Viele Studenten sind sich nicht über die Folgen im Klaren:
Bei der maximalen Ausnutzung des Studienkredits, der auf Antrag auch 12 Semester lang bewilligt werden kann, beträgt die Darlehenssumme bis zu 54.000 Euro. Zurückgezahlt werden müssen in diesem Fall etwa 110.000 Euro – über 15 Jahre lang mehr als 600 Euro monatlich.
Viele Kredite haben einen flexiblen Zinssatz, der sich jedes halbe Jahr ändert. Das bedeutet, man muss das aufgenommene Darlehen mit den geänderten Zinssätzen zurückzahlen – selbst wenn man keine weiteren Kredite mehr aufnimmt. Nach Beendigung des Studiums beginnt die Tilgung nach einer Karenzzeit von 18 bis 23 Monaten. Falls der Hochschulabsolvent nach dieser Zeit noch arbeitslos ist, kann eine Stundung beantragt werden. Die KfW scheint problemlos bis zu zwei Jahren mit einer Aufschiebung einverstanden zu sein, wenn der Absolvent weniger als 1.500 Euro monatlich verdient.
Natürlich wachsen in dieser Zeit die Schulden weiter. Eine Alternative für Studenten, die weder Bafög-berechtigt sind, noch durch ihre Eltern finanziert werden können (wollen), ist ein Bildungsfonds, dessen prozentuale Rückzahlungen abhängig sind vom späteren Einkommen. Auf jeden Fall sollte jeder Student zuerst prüfen, ob er nicht sich einen Anspruch auf Bafög hat – denn viele nutzen aus Unwissenheit diese Ansprüche nicht aus.
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