Urheberrechte bei YouTube: 95% der Musik-Rechteinhaber erlauben Videos und verdienen Geld

Für nichtkommerzielle YouTube-Videoproduzenten ist es kaum möglich, rechtlich abgesichert urheberrechtlich geschütztes Material zu verwenden: Musik, Bilder, Markensymbole, geschützte Screenshots, Sport-Livestreams, Computerspiele, Filmsequenzen… der Einzelne kann kaum einen Vertrag mit GEMA, Spieleherstellern und Co schließen, das würde sich extrem selten für die Rechteinhaber lohnen. YouTube verwendet jedoch die so genannte Content-ID, um Rechteinhabern die Möglichkeit zu geben, an Videos Geld zu verdienen, wenn dort ihre Musik etc. verwendet wird. 95% der Songrechteinhaber haben sich für diesen Weg entschieden. Doch die Musikindustrie ist mit den Einnahmen nicht zufrieden.

Bei YouTube kommen 50 Prozent des Umsatzes der Musikindustrie über den „digitalen Fingerabdruck“ Content-ID. Um das zu guitarist-248036_640nutzen, schickt der Rechteinhaber eine Datei mit dem Material an Google. Daraufhin erkennt ein System automatisch, wenn irgendwo ein Video das Material aus der Datei auch nur ansatzweise oder bearbeitet enthält. Der hochladende YouTuber muss sich dabei keine Abmahnungen oder Geldstrafen fürchten. Google informiert ihn per E-Mail: Ein Rechteinhaber, der Content ID verwendet, beansprucht Inhalte in Deinem Video“ „Keine Sorge, Du bekommst keinen Ärger.“

Nun hat etwa ein Musik-Rechteinhaber mit Content-ID-Anspruch vier Möglichkeiten:

  1. Er lässt das Video sperren
  2. Die Audioinhalte mit der Musik werden stummgeschaltet
  3. Er wird an den Werbeeinnahmen des Videos beteiligt
  4. Beobachtung der Zuschauerzahlen

Auf diese Weise können alle Rechteinhaber, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine Content-ID bei Google erhalten, Referenzdateien an Google übermitteln, und auf Rechteverletzungen individuell – und in den verschiedenen Ländern unterschiedlich – reagieren.

Problematisch wird es immer dann, wenn YouTube ihre Videos monetarisieren. In diesen Fällen kommt man um direkten Kontakt und direkte Absprachen mit Rechteinhabern nicht herum. Ein „Es wird schon gutgehen“ ist keine Option, wenn über Werbung bei YouTube Einnahmen generiert werden.

Dass die Musikindustrie mit der Beteiligung an den Werbeeinnahmen nicht zufrieden ist wird klar, wenn man die Relationen vergleicht zwischen YouTube-Werbeeinnahmen und den Einnahmen durch Streamingdienste wie Spotify. Spotify zahlt jährlich rund 18 US-Dollar für jeden Nutzer, Youtube weniger als einen. Knapp die Hälfte der Einnahmen gehen an Google selbst – der Konzern verdient also an dem geschützten Material sehr gut.
Handelsblatt vom 21.8.16: Wie Content-ID-Inhaber Geld verdienen können bei YouTube

Zumindest brauchen wir uns nicht zu wundern, dass sogar in Deutschland immer häufiger Musikvideos zugänglich sind. Wenn 95 Prozent der Songrechteinhaber bereit sind, die Beteiligung an den Werbeeinnahmen zu nutzen, ist das verständlich. Ob die Content-ID Uploader wirklich zuverlässig vor Abmahnungen schützt, ist eine andere Frage. Schließlich gibt es auch Unmengen an Material von Rechteinhabern, die keine Content-ID-Lösung nutzen (z.B. bei Sport-Livestreaming). Und natürlich darf man auch keine Persönlichkeitsrechte verletzten und ungefragt Menschen im Video abbilden. Also immer erst googlen – dann handeln.

Saferinternet.at: 9 rechtliche Fragen zu YouTube: Was ist erlaubt – was nicht

Bildquelle: pixabay_bykst

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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