Das Landgericht Frankfurt hat Mitte Mai 2009 entschieden, dass die Commerzbank keine hohen Überweisungsgebühren verlangen darf, wenn der Kunde seinen Dispositionskredit überzogen hat. Die Verbraucherzentrale Hamburg rät betroffenen Kunden, bei dem Institut eine Erstattung der schon gezahlten Gebühren einzufordern. Dies sei auch „drei Jahre rückwirkend“ möglich
Die Commerzbank forderte zusätzlich zu den Überziehungszinsen fünf Euro pro Überweisung. Die Richter des Landgerichts urteilten, dass dem Institut bei der Überziehung eines Kontos kein zusätzlicher Aufwand entstehe, der Extragebühren rechtfertige. Das erhöhte Risiko sei schon durch die hohen Zinsen abgegolten.
Zurzeit verlangt die Commerzbank 18,74 Prozent effektiven Jahreszins, wenn der Dispokredit überzogen wird. Daneben sieht eine Klausel in den Geschäftsbedingungen der Commerzbank vor, dass bei der Überziehung eines Kredits pro Überwesung fünf Euro zu zahlen sind.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Noch ist offen, ob die Commerzbank Berufung einlegen will. Die Bank lässt das Urteil derzeit prüfen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass das Gericht der Commerzbank neben den Zusatzentgelten für die Überziehung auch Gebühren für das Ausdrucken von Kontoauszügen untersagt hat. Diese Kosten seien schon mit den Kontoführungsgebühren abgegolten.
Quelle: Süddeutsche