US-Einreisevisum: E-Mail-Adressen und Social Media Nutzung der letzten 5 Jahre

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Kurz notiert: Die USA verschärft ihre Einreisebestimmungen weiter. Um ein Visum zur Einreise in die USA zu erhalten, müssen Antragsteller unter Anderem angeben, mit welchen E-Mail-Adressen und welchen Kontodaten sie in den letzten fünf Jahren in sozialen Netzwerken aktiv waren. Zwar sind die Angaben freiwillig, doch in dem neuen Formular wird deutlich, dass eine Bearbeitung des Antrags davon abhängig sein kann, ob alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß getätigt wurden.

Auch Geschäftsreisende aus Deutschland, die häufig in den USA für ihren Arbeitgeber tätig sind, sind betroffen. Es empfiehlt

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sich, nicht den ESTA-Antrag zu nutzen, den USA-Touristen ausfüllen müssen und der überhaupt keine Rechte mit sich bringt , sondern als Geschäftsreisende/r ein B1-Visum zu beantragen, das zumindest das Recht auf Anhörung beinhaltet.

ESTA für die USA einfach online beantragen

Schon kleinste Unstimmigkeiten können dazu führen, dass die Einreise verweigert wird. Persönliche Angaben müssen für die letzten 15 Jahre lückenlos und wahrheitsgemäß eingetragen werden. Ob Familienverhältnisse, Arbeitsstellen, Wohnorte oder Reisen – man sollte sich am Besten an alles genau erinnern und darauf achten, dass man die Angaben an den richtigen Stellen macht. Alle weiteren Informationen für die Angaben, die jetzt von den Behörden erwartet werden, finden Sie

Hier bei Golem vom 3. Juni 2017

und hier in Welt/ n24 vom 4. Juni 2017

Rhein-Neckar-Zeitung von März 2018:
Was Touristen vor einer Reise in die USA beachten sollten

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir frei und selbstbestimmt unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir Visionen und Realität neu. [email protected]

steadynews.de

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