Versicherungsbetrug: wie sich Kunden gegen den Vorwurf wehren können

Versicherungs-Angestellte werden bei bestimmten Schadensfällen skeptisch und vermuten Versicherungsbetrug. Rechtlich ist klar, dass die Versicherung dem Kunden einen Betrug nachweisen muss, doch intern führen die Versicherungen die Wagniskartei HIS, in der sämtliche Fälle verdächtiger Angaben seit Jahren gesammelt werden. Jetzt endlich haben Kunden das recht auf Einblick in diese Kartei.

Schon seit Anfang 2009 haben Versicherungskunden das Recht, Einblick in HIS zu nehmen. Dafür muss man eine Anfrage an den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin senden und erfährt anschließend, ob und wenn ja, was über ihn dort gespeichert ist.

Die Einträge können von entscheidender Bedeutung sein – vergleichbar mit Einträgen in der Schufa. Denn vor einem Vertragsabschluss informieren sich die Versicherungen gern bei HIS darüber, ob der Neukunde eventuell schon einmal auffällig wurde.

Wenn man bei einer Anfrage feststellt, dass man zu Unrecht in Verdacht geraten ist, kann man den Fehler in der Datei beseitigen lassen. Das kann für neue Vertragsabschlüsse, z.B. bei der KfZ-Versicherung, sehr wichtig werden.

Grundsätzlich sollte man bei Schadensfällen sehr achtsam sein. der Schaden sollte immer mit Fotos dokumentiert werden – bei Autounfällen auch die Umgebungssituation. Zeugenaussagen sind sehr wertvoll. Falls Sie den Eindruck haben, Opfer eines professionellen „Auto-Bummser’s“ – also eines vorsätzlichen Versicherungsbetrügers – geworden zu sein, ist die Dokumentation noch wichtiger.

Wenn der Sachbearbeiter bei der Versicherung misstrauisch erscheint, bleiben Sie in Ihrer Forderung nach Schadensabwicklung hartnäckig. Oft wird einfach nur probiert, ob eine Verweigerung klappt – doch vor Gericht haben es Versicherungen schwer: die Versicherung muss dem Kunden den Betrug beweisen, nicht der Kunde seine Unschuld!

Gesamtverband der Versicherungswirtschaft in Berlin: www.gdv.de

Quelle: Wirtschaftswoche

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steadynews.de

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