Immer häufiger stellen mir ältere Kunden die Frage nach einer Vorsorgevollmacht und denken, es handele sich hierbei auch um eine Patientenverfügung. Ich muss dann immer wieder klar stellen, dass es sich um zwei grundsätzlich verschiedene Willenserklärungen handelt, die ich ihnen zur Anregung mit Texthilfen aushändige.
Während die Vorsorgevollmacht eine oder mehrere Personen des Vertrauens bevollmächtigt Rechtsgeschäfte in bestimmten Fällen, welche schriftlich niedergelegt wurden, zu erledigen, wirkt eine Patientenverfügung in den persönlichen gar körperlichen Bereich hinein.
Mit der Patientenverfügung bestimme ich eine Person meines Vertrauens, welche für mich, der/die ich mich in einem Zustand der Willenlosigkeit (Koma oder schwerste gesundheitliche Schäden) befinde, einen vorher durch mich möglichst schriftlich erklärten Willen durchzusetzen.
Da Ärzte diese Patientenverfügung sehr ernst nehmen, ist auf einen genauen Wortlaut zu achten. Oft sind Patientenverfügungen oberflächlich und lassen es z. B. nicht zu, lebenserhaltende Geräte abzuschalten.
Daher sollte man mit einem Arzt des Vertrauens -vielleicht dem Hausarzt- eine Patientenverfügung besprechen.
Viele jüngere Menschen neigen dazu eine Patientenverfügung aufzuschieben, da eine Krankheit nicht erkennbar ist. Häufig erfahre ich, dass gerade von Unfallopfern keine Patientenverfügung existiert.
Welcher Angehörige kann dann die Wünsche des Betroffenen erahnen und gegenüber Ärzten durchsetzen?
Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann
Das ist aber eine gute Erklärung. Für viele ist es nicht ganz eindeutig. Soll man jetzt Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht Formular ausfüllen… Die Frage wäre jetzt geklärt. Danke schön!
Hallo Jolanta,
schön dass Ihnen der Artikel weiterhelfen konnte.
Sollten Sie einmal Fragen haben rufen Sie einfach an.
Gruß
Detlef Schumann