Vertragsbedingungen für Existenzgründer: Unternehmer- oder Verbraucher-Recht?

Es besteht rechtlich ein großer Unterschied zwischen Verbrauchern und Unternehmern. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Verbraucher im Geschäftsleben den verstärkten Schutz des Gesetzes brauchen – ein Unternehmer hingegen handelt kaufmännisch eigenverantwortlich. Doch wie werden Existenzgründer gesehen – z.B. bei abgeschlossenen Verträgen?

Der VNR zeigt am Beispiel eines Kreditvertrages den Unterschied des Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmer – und die rechtliche Situation für Existenzgründer:

Ein Existenzgründer hat sich gerade selbständig gemacht. Mit Unterstützung seiner Hausbank kauft er sich ein Auto auf Kredit. Nach einem Jahr will der Jungunternehmer den restlichen Kredit komplett  tilgen, um Zinsen zu sparen. Doch die Bank beruft sich auf die Vertragsbedingungen, die ein außerordentliches Kündigungsrecht nicht zulassen.

Der Gründer führt an, dass ihm diese Klausel nicht erläutert worden sei. Ein Verbraucher hätte bei Vertragsabschluss auf sein Widerrufsrecht hingewiesen werden müssen, was in diesem Fall nicht geschehen war. Die Bank beruft sich darauf, dass der Gründer kein Verbraucher im Sinnne des § 13 BGB sei, sondern ein Unternehmer. So hätte sie keine umfassende Aufklärungspflicht gehabt.

Bei der Ermittlung der Rechtslage kommt es nun darauf an, für welchen Zweck das Auto angeschafft wurde. Unerheblich ist, ob der Gründer den Vertrag vor oder nach Gründung geschlossen hat. Hat er das Auto für private Zwecke gekauft, wird er als Verbraucher betrachtet und kann sich auf das Recht der Widerrufsbelehrung berufen. Hat er hingegen das Fahrzeug für die Unternehmensgründung angeschafft, gilt er rechtlich als Unternehmer und kann sich einzig und allein auf die AGB berufen. Sieht diese keine vorzeitige Kündigung des Kreditvertrages vor, kann auch nicht gekündigt werden.
Quelle: VNR

Eva Ihnenfeldt: Superhelden-Coaching – Deine Traumwelt, Deine Kraft Was wäre, wenn wir dank Streaming, YouTube und Social Media unsere eigenen Interpretationswelten bauen? Abseits von Religionen und Ideologien als Regisseure unserer Realität – selbstbestimmt mit Bedeutung gefüllt? Das ist mein Job: Gemeinsam mit meinen Klienten gestalten wir ihre Realität neu – nicht Fakten entscheiden, sondern die selbstgewählten Interpretationen. So können meine Klienten erkennen, wie großartig sie sind. Die Superhelden-Transformation In meiner Kindheit wurde ich zur Superheldin, um zu überleben. Fantasie rettete mich: unsichtbare Gefährten, Zauberwelten, starke Vorbilder aus dem Fernsehen – mutig, selbstbewusst, unregierbar. Als Einzelkind träumte, malte, schrieb und spielte ich mir ein emanzipiertes Leben mit meinen Barbies zurecht. Ab der Pubertät wurde ich meine eigene Superheldin: halb Heilige, halb Rebellin – mal Mary Poppins, mal Cruella de Vil. In der prozessorientierten Psychologie heißt das: Traumwelten aufbauen. Mein Coaching Heute baue ich mit Klienten Superhelden-Traumwelten. Als „heilige Verbrecherin“ gehe ich auf Augenhöhe: Ich antworte offen auf ihre Fragen zu meinem Leben und zeige Wege in ihre einzigartige Großartigkeit. Erfahrung zeigt: Nicht Geld, Macht oder Liebe machen glücklich – sondern die Überzeugung, ein fantastischer Superheld zu sein. Ob Soldat, Mutter oder Rebellin: Erkenne Deine Kraft, handle danach. Wie wir arbeiten Wir tauchen wie Alice im Wunderland in Deine persönliche Realität: spüren Abenteuer aus, wachsen durch selbstbestimmte Entscheidungen. Formate (Videocalls fallen weg – die schaffen künstliche Distanz) Telefon (mit Protokoll) WhatsApp-Chat Persönliches Treffen (z. B. Café) Honorar Frei vereinbart im Erstgespräch – passend zu Deiner Situation. Bereit für Deine Superhelden-Geschichte? Lass uns starten!

steadynews.de

One thought on “Vertragsbedingungen für Existenzgründer: Unternehmer- oder Verbraucher-Recht?

  • Reply W. Dickopf 16. November 2013 at 19:04

    Nun ja, im Prinzip richtig, jedoch kennt der Gesetzgeber schon einen Unterschied zwischen Unternehmer und Existenzgründer siehe BGB §512 „Anwendung auf Existenzgründer“.

    Die Frage in nun: Wie lange gilt der „Neuunternehmer“ als Existenzgründer?
    Leasinggesellschaften gehen wohl im Allgemeinen von 2 Jahren aus. Rechtliche Grundlagen hierfür?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert