Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen – Worauf man achten sollte

Wer eine neue Rechtsschutzversicherung abschließt, der kann einige Leistungen erst im Anschluss an eine mehrmonatige Wartezeit in Anspruch nehmen. Doch wieso gibt es überhaupt eine Wartezeit, wie lange dauert diese und gibt es einen rückwirkenden Versicherungsschutz? Diese Fragen möchten wir Ihnen im Folgenden beantworten. 

Warum gibt es überhaupt Wartezeiten bei der Rechtsschutzversicherung?

Durch die Wartezeit wird sichergestellt, dass der Versicherungsnehmer nicht erst eine Versicherungspolice unterschreibt, wenn dieser sich bereits mitten in einem Rechtsstreit befindet. Denn in diesem Fall könnte die Deckung von der Versicherung nicht garantiert werden und die Beiträge wären für den Versicherungsnehmer kaum bezahlbar. Aus diesem Grund gibt es bei Versicherungsunternehmen im Rechtsschutzbereich häufig eine Wartezeit. 

Wer bislang noch keine Rechtsschutzversicherung besitzt und in Zukunft einen Rechtsstreit mit dem eigenen Arbeitgeber befürchtet, der sollte am besten ein Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit wählen.

Bild von jessica45 auf Pixabay 

Übliche Wartezeiten beim Rechtsschutz

Bei dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung müssen Verbraucher in den meisten Fällen mit einer Wartezeit von etwa drei Monaten rechnen. Allerdings kann die Dauer der Wartezeit je nach Versicherungsunternehmen variieren. In der Regel ist die Wartezeit leistungsstarker Tarife kürzer als bei einem der Basistarife. Allerdings unterscheiden sich die Wartezeiten je nach Rechtsschutzbereich:

Arbeitsrechtsschutz: Dreimonatige Wartezeit

Disziplinar- und Standesrechtsschutz: Keine Wartezeit

Verkehrsrechtsschutz: Keine Wartezeit

Eigentums- und Mietrechtsschutz: Dreimonatige Wartezeit

Privatrechtsschutz: Für einige dieser Versicherungsbestandteile, wie den Schadenersatzrechtsschutz, den Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsschutz oder auch den Internetrechtsschutz gibt es in der Regel keine Wartezeit

Rechtsschutz bei Unterhaltszahlungen: Einjährige Wartezeit

Eherechtsschutz: Bis zu drei Jahre Wartezeit

Keine Wartezeiten beim Versicherungswechsel

Versicherte, die bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und den Rechtsschutzversicherer wechseln möchten, brauchen in der Regel keine Wartezeit zu berücksichtigen. Das ist der Tatsache geschuldet, dass Versicherungsunternehmen der Ansicht sind, ein Großteil der Versicherten würde sich aufgrund der günstigen Konditionen für einen Wechsel entscheiden und nicht wegen eines bevorstehenden Rechtsstreits. Allerdings sollten Sie in einem solchen Fall die Vertragskonditionen ganz genau prüfen. Denn sofort gültig ist ein neuer Vertrag nur dann, wenn dessen Leistungen mit denen des vorherigen Vertrags übereinstimmen. 

Es gibt allerdings auch einige Versicherer, die ihren Kunden sogenannte Vorsorge-Rechtsschutz Policen anbieten, welche den Zusatz enthalten, dass die ansonsten übliche Wartezeit entfällt.

Rückwirkender Rechtsschutz

Die Möglichkeit, den Vertragsbeginn zurückzudatieren, gibt es bisher nur bei einem einzigen Versicherungsunternehmen. In diesem Fall gilt die Versicherung nicht nur ohne Wartezeit, sondern sogar rückwirkend. Auf diese erhält der Versicherte bereits Leistungen von dem Versicherungsunternehmen, was auch dann der Fall ist, wenn sich ein Schaden vor Abschluss der Versicherung ereignet hat. Doch das hat auch seinen Preis, denn die Mindestvertragslaufzeit für diese speziellen Policen beträgt drei Jahre, die Versicherungsbeiträge sind teurer als bei anderen Rechtsschutzversicherungen und der Versicherte muss eine vorherige Risikoüberprüfung über sich ergehen lassen. Dadurch kann es passieren, dass Interessenten abgelehnt werden, sofern ein Schadensfall besonders groß ist oder lediglich geringe Chancen bestehen, einen Gerichtsprozess zu gewinnen. Zudem darf der Versicherte für den jeweiligen Schadensfall nicht bereits einen Anwalt beauftragt haben. 

Wann lohnt sich ein rückwirkender Versicherungsschutz?

Eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung ist vor allem dann eine sinnvolle Option, wenn bereits absehbar ist, dass man die Kosten für einen Anwalt nicht selbst aufbringen kann. Sofern noch kein konkreter Streitfall vorliegt, ist der Abschluss einer rückwirkenden Rechtsschutzversicherung aufgrund der höheren Kosten und der dreijährigen Vertragsbindung eher nicht zu empfehlen. In diesem Fall lohnt sich eine herkömmliche Rechtsschutzversicherung deutlich mehr, auch wenn diese nicht sofort wirksam ist. Denn herkömmliche Rechtsschutzversicherungen sind zu deutlich günstigeren Konditionen und Vertragslaufzeiten ab einem Jahr erhältlich. In diesem Fall sollten Sie auf jeden Fall die Tarife der verfügbaren Versicherungsunternehmen vergleichen und sich für einen Anbieter mit fairen Konditionen entscheiden. 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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