Viele Arbeitnehmer sind nur unzureichend informiert über die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld“ – oder richtiger „Arbeitslosengeld I“. Denn seit 2005 gibt es zwei Formen von Arbeitslosengeld: ALG I ist die Versicherungsleistung, die über die Bundesagentur für Arbeit finanziert und verwaltet wird, und ALG II wird auch asl Hartz IV bezeichnet.
Hartz IV erhalten Langzeitarbeitslose über so genannte „Arges“ (Arbeitsgemeinschaften von der Agentur für Arbeit mit Kommunen) oder in einigen Kreisen auch selbstverwaltet ausschließlich durch die Kommunen bzw. Kreise.
ALG II wird aus Steuern finanziert- ist sozusagen die Sozialhilfe für arbeitsfähige Menschen… Wichtig ist, die Anspruchsdauer der Versicherungsleistung ALG I bestmöglich zu nutzen: für Fortbildungen, Bewerbungstrainings, -und eventuell für die Vorbereitung einer Selbständigkeit. Der STERN gibt Aufschluss über Anspruch, Höhe, Bezugsdauer sowie Rechte und Pflichten beim Arbeitslosengeld I.