Wenn die Kündigung droht: alles über den Anspruch auf Arbeitslosengeld

Viele Arbeitnehmer sind nur unzureichend informiert über die Versicherungsleistung „Arbeitslosengeld“ – oder richtiger „Arbeitslosengeld I“. Denn seit 2005 gibt es zwei Formen von Arbeitslosengeld: ALG I ist die Versicherungsleistung, die über die Bundesagentur für Arbeit finanziert und verwaltet wird, und ALG II wird auch asl Hartz IV bezeichnet.

Hartz IV erhalten Langzeitarbeitslose über so genannte „Arges“ (Arbeitsgemeinschaften von der Agentur für Arbeit mit Kommunen) oder in einigen Kreisen auch selbstverwaltet ausschließlich durch die Kommunen bzw. Kreise.

ALG II wird aus Steuern finanziert- ist sozusagen die Sozialhilfe für arbeitsfähige Menschen… Wichtig ist, die Anspruchsdauer der Versicherungsleistung ALG I bestmöglich zu nutzen: für Fortbildungen, Bewerbungstrainings, -und eventuell für die Vorbereitung einer Selbständigkeit. Der STERN gibt Aufschluss über Anspruch, Höhe, Bezugsdauer sowie Rechte und Pflichten beim Arbeitslosengeld I.

Sternonline: Alles über Arbeitslosengeld

Seit über zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Manager/Innen. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert