EU-Leistungsschutzrecht: Besser keine News mehr bei Facebook verlinken?

Es kann sein, dass ab Ende 2017 die Verlinkung von Artikeln aus Online-Nachrichtenportalen gebührenpflichtig wird – für alle Anbieter von kommerziellen Produkten und Dienstleistungen. Hier steht, warum: Vor etwa einer Woche habe ich bei „Die Anstalt“ gelernt, dass die eigentlichen Entscheider in der EU weder das Parlament, noch die Kommission, noch der Rat sind – sondern der Europäische Gerichtshof. Denn dieser fällt Urteile, die für alle Mitgliedsländer der Europäischen Union bindend sind und in nationales Recht übertragen werden müssen  (Video-Ausschnitt aus „Die Anstalt“ vom 6.9.16 im Beitrag). Und nun lese ich die neusten Pläne der EU zum „Leistungsschutzrecht“ – also zum Recht der Presseverlage, Lizenzgebühren zu verlangen für Links und Auszüge zu ihren Texten – und lerne: Wir sollten auf jeden Fall ab sofort 30 Jahre im Voraus denken bei Facebook, Twitter, Blog und Co! Das Leben ist ja so gefährlich!

justicia-904364_640Bisher haben verschiedene Länder der EU versucht, mit nationalem Recht dem Wunsch der Verlage nachzukommen, die sich über die kostenlose Nutzung ihrer Online-Inhalte geärgert haben – und eine Art „GEMA-Gebühr“ für verlinkte Überschriften und Snippets (Kurzbeschreibungen, die sich automatisch aus dem Text heraus bilden) forderten.

Hauptangriffspunkt war Google, da ja über Google News-Seiten aus den Verlagserzeugnissen in der Suchmaschinen findbar waren. Google hatte natürlich keine Lust auf eine weitere Urheberrechts-Auseinandersetzung wie bei YouTube und reagierte damit, dass sie Nachrichten und Texte von Verlagen in den Suchergebnissen nicht mehr anzeigte. Ausnahmen gab es nur, wenn die Verlage unterschrieben, dass sie entgeltfrei eine Google-Indizierung ausdrücklich wünschten.

Das haben dann auch viele Verlage (ja, auch der Springer Verlag) unterschrieben, da der Traffic bis zu 80 Prozent zurückgegangen war. Kleinere News-Aggregatoren und StartUps mit solchen Dienstleistungen konnten ihr Angebot (zum Beispiel News und Veröffentlichungen zu ausgewählten Themen für Historiker) nicht mehr praktizieren. Wie immer: Die Kleinen vernichtet man, die Großen sind dann doch die besten Freunde…

Nun ist das nationale Leistungsschutzrecht mit den extra eingerichteten Verwertungsgesellschaften (in Deutschland die VG Media) gründlich gescheitert: Kostet einen Haufen Geld, führt zu unzähligen Gerichtsprozessen und wird sowieso nicht angewendet, da man auf Google und die großen Suchmaschinen angewiesen ist. Also was tun? Man schafft ein europäisches Leistungsschutzrecht, das einheitlich für sämtliche Presseverlage gilt.

Das EU-Leistungsschutzrecht-Papier soll am 21. September 2016 vorgestellt werden

Nicht nur News-Aggregatoren, sondern auch alle anderen Nutzer könnten erhebliche Probleme bekommen, wenn die Pläne der EU-Kommission durchkommen. Zumindest kommerzielle Anbieter (also auch alle Blogger und Social Media Nutzer, die in irgendeiner Weise gewinnorientiert kommunizieren) sollen zukünftig Lizenzgebühren zahlen, wenn sie die Überschrift eines Artikels zitieren und auf den Artikel verlinken. Und zwar immer dann, wenn diese Überschrift in irgendeiner Weise kreativ ist – also unter das Urheberrecht fällt.

Selbst wenn Google einen Artikel für seine Datenbanken nur indexiert, ohne den Text öffentlich zugänglich zu machen, sollen Lizenzzahlungen fällig werden. Diese Zielrichtung richtet sich nicht nur gegen Google – sondern gegen alle Angebote, die News Feeds anbieten (auch auf Smartphone oder Tablet) – sprich: News Feeds an sich würden lizenzgebührenpflichtig.

Im deutschen Leistungsschutzrecht erlischt die Schutzfrist nach einem Jahr – nun soll europaweit die Schutzfrist für Artikel auf 20 Jahre ausgeweitet werden. Verlage könnten also unrechtmäßige Verlinkungen noch viele Jahre nach der Veröffentlichung anfechten und Abmahnungen senden wie bei unrechtmäßigen Nutzungen von anderem urheberrechtsgeschützten Material.

Vorsicht mit News-Links bei Facebook und Twitter

Das Urheberrecht von Presseerzeugnis-Links bezieht sich nicht nur auf Aggregatoren – sondern auch auf Blogs und soziale Netzwerke. Jeder kommerziell orientierte Facebook-Nutzer muss dem Entwurf nach womöglich Lizenzgebühren zahlen, wenn er von der Fanpage aus auf Presseerzeugnisse verlinkt. Ob der Link und das Vorschaubild ausreichen, ist noch nicht klar – vielleicht müssen noch Überschriften oder Zitate aus dem Artikel hinzukommen, um (20 Jahre lang) lizenzpflichtig zu werden.

Nun die gute Nachricht: Es ist mit Widerstand im EU-Parlament zu rechnen. Sicher wird es noch einige Jahre dauern, bis es ein solches EU-Verfahren gibt. Doch zwanzig Jahre sind lang – vielleicht ist es dem ein oder anderen extrem Vorsichtigen lieber, kein Risiko einzugehen, und auf Links und Shares zu News in sozialen Netzwerken zu verzichten.

Traurig ist, dass die Informationsfreiheit durch ein solches Leistungsschutzrecht extrem eingeschränkt wird. Wenn Bürger der EU nur noch die Inhalte finden und konsumieren dürfen, die sie sich in Print (oder elektronisch) gekauft haben, landen wir in nullkommanix wieder in der Steinzeit des Wissens. Zum Ende der informationellen Selbstbestimmung kommt dann noch das Ende des informationellen Wissenszugangs. Könnte sein, dass das keine böse Vision ist – sondern tatsächlich Realität.

FAZ vom 4.9.16: Günther Oettinger verteidigt EU-Leistungsschutzrecht

Und hier 8 Minuten aus „Die Anstalt“ vom 6.9.2016: Das betreute Wählen in der EU

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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