1. April 2010: Schufa können künftig auch offene Rechnungen gemeldet werden

Am 1. April 2010 treten neue Datenschutz-Vorschriften für Unternehmen in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Vertragspartner der Schufa auch schon offene Rechnungen melden. Damit ein Eintrag in die Schufa erfolgen kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Änderungen betreffen auch Inkassobüros und Kreditversicherungen.

Bislang führten erst Kündigungen aus Verzugsgründen bzw. gerichtliche Maßnahmen zu Negativeintragungen bei der Schufa (oder anderen Auskunfteien wie Creditreform, Infoscore, Bürgel etc.). Nun kann auch eine Rechnung, die zweimal erfolglos angemahnt wurde, ausreichen, um die Bonität zu verschlechtern. Eine Aufkündigung des Vertragsverhältnisses ist nicht mehr Bedingung.

Die Gesetzesänderung betrifft im Besonderen auch die Übermittlung von Kundendaten an ein Inkassobüro oder eine Kreditversicherung. Werden persönliche Daten ohne Berücksichtigung folgender Voraussetzungen zu früh weitergegeben, sind erhebliche Strafen und Schadensersatz-Forderungen möglich

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  1. Die Forderung, auf die sich die Eintragung bezieht, muss unbestritten sein
  2. Eine offene Rechnung muss mindestens zweimal angemahnt worden sein
  3. Zwischen der 1. Mahnung und der Meldung an eine Auskunftei, ein Inkassobüro oder eine Kreditversicherung müssen mindestens vier Wochen verstrichen sein
  4. Der Schuldner muss darüber informiert werden, dass ein weiterer Zahlungsverzug zu einer Meldung bei der Schufa führt
  5. Wenn der Schuldner, egal aus welchem Grund, die Forderung bestreitet, dürfen die Daten nicht übermittelt werden. Die Tatsache des Bestreitens muss geprüft und dokumentiert werden

Außerdem werden die alle Auskunfteien ab dem 1. April 2010 verpflichtet, dem Verbraucher einmal pro Jahr eine kostenlose Eigenauskunft zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls neu ist eine Änderung beim so genannten Scoring-Verfahren: in Zukunft muss die Schufa transparent darüber informieren, nach welchen Variablen die Wahrscheinlichkeits-Bonität errechnet wird. Scoring ist ein statistisch-mathematisches Verfahren, mit dessen Hilfe berechnet wird, wie zahlungswillig bestimmte Bevölkerungsgruppen der Wahrscheinlichkeit nach sind.

Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutz

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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