Schwarzfahren: Zukünftig nur noch eine Ordnungswidrigkeit oder weiterhin eine Straftat?

Thüringen und Berlin haben einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit dem Schwarzfahren (amtlich korrekt „Erschleichen von Leistungen“) von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden könnte. Tatsächlich mussten im Jahr 2018 etwa 7.000 von 230.000 angezeigten Schwarzfahrern eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen, da sie nicht in der Lage waren, die Geldstrafe zu bezahlen (taz vom September 2018). Der §265a StGB trifft in Deutschland also fast ausschließlich mittellose Menschen. Zum Einen sind diese Menschen häufig nicht in der Lage, sich Tickets zu kaufen – zum Anderen sind die Haftstrafen (bis zu einem Jahr!) in der Regel ein Ersatz für nicht entrichtete Geldstrafen.

Entkriminalisierung von Schwarzfahrern?

Würde das Schwarzfahren zur Ordnungswidrigkeit herabgestuft, käme das nicht nur gesellschaftlich und sozial Benachteiligten zu gute. Auch der Staat würde erhebliche Einsparungen verzeichnen können, wenn die „Erschleichung von Leistungen“ nicht weiter zu Gefängnisstrafen führen könnte. Verkehrsbetriebe sind natürlich nicht dafür, dass der Bundesrat dem Antrag zustimmt. Würde es sich um eine Ordnungswidrigkeit handeln, hätten Kontrolleure keine Handhabe mehr, die Täter festzuhalten. Eine Lösung könnte sein, durch Drehkreuze den Fahrgästen die Fahrt nur dann zu ermöglichen, wenn sie ihr gültiges Ticket vorzeigen.

Video zum Gesetzesantrag hier bei YouTube

Rechtsanwalt Christian Solmecke hat ein neunminütiges Video zu der Eingabe in den Bundesrat verfasst, das dabei hilft, sich eine eigene Meinung zu bilden: Straftat oder Ordnungswidrigkeit? In dem YouTube-Video wird darum gebeten, dass Interessierte in den Kommentaren ihre eigene Auffassung mitteilen und begründen können. Was also meinen wir: Sollte schwarzfahren entkriminalisiert werden? Ich persönlich wäre dafür.

Zum Einen ist es heute kein technisches Problem mehr, per QR-Code die Möglichkeit des Schwarzfahrens einzudämmen, zum Anderen sind Gesetze, die sich fast ausschließlich auf Benachteiligte beziehen, in sozial orientierten Gesellschaften unsolidarisch. Früher gab es ja auch noch den „Schuldturm“. Wäre es heute noch eine Straftat, sich zu verschulden, wären die Haftanstalten wohl voll mit Menschen, die aus der Not heraus nicht mehr ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können.

Bei der „Erschleichung von Beförderungsleistungen“  braucht man alternative Lösungen für arme und gesellschaftlich ausgegrenzte Menschen. Ich wünsche mir für Deutschland, dass Menschen, die auf Transferleistungen der Gemeinschaft angewiesen sind, sowohl im Regional- als auch im Fernverkehr erniedrigte Fahrpreise zahlen müssen und somit legal mobil sein können. Das wäre nicht nur gut für die Staatskasse und die öffentlichen Beförderungsunternehmen – das wäre auch gut für den gesellschaftlichen Frieden. Denn wer einmal im Gefängnis saß, ist danach ein anderer Mensch als davor. Soviel ist wohl Jedem klar.

Kommentieren kann man unter dem Video, indem man auf der Seite bis ganz unten scrollt. Erst werden einige weitere Videos von YouTube vorgeschlagen…

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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