Gründungszuschuss (Gründerzuschuss) für Existenzgründer wird ab November 2011 erheblich erschwert und gekürzt

Seit vielen Jahren fördert doe Agentur für Arbeit (früher das Arbeitsamt) Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit. Lange gab es das Überbrückungsgeld, das eine Existenzgründung über die ersten sechs Monate großzügig unterstützte. Mit den Hartz Reformen kam die Ich-AG hinzu, die jedoch nach wenigen Jahren wieder eingestellt wurde. Seitdem sind Überbrückungsgeld und Ich-AG zusammengefasst worden zum Gründugszuschuss, der jedoch nur Arbeitslosen zusteht, die einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen ALG I nachweisen konten. Ab November 2011 wird dieser Gründungszuschuss erheblich erschwert und gekürzt – die Änderungen im Überblick:

  • Bisher reichten 90 Tage Restanspruch auf ALG I – ab November 2011 sind es 150 Tage
  • Bisher war der Gründungszuschuss ein Rechtsanspruch – ab November 2011 ist es nur noch eine „Ermessensleistung“, es besteht also kein Recht auf die Förderung
  • Bisher prüften „Fachkundige Stellen“ den Businessplan des Gründers auf Tragfähigkeit – zukünftig entscheiden die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit, ob ein Konzept Aussicht auf Erfolg hat
  • Bisher gab es neun Monate lang den vollen Gründungszuschuss – ab November 2011 sind es nur noch sechs Monate
  • Bisher konnte die Agentur für Arbeit in einer zweiten Phase sechs Monate lang weiter 300 Euro als Zuschuss bewilligen – ab November 2011 kann die zweite Phase neun Monate dauern.

Die Höhe des Gründungszuschusses beträgt weiterhin die Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro Zuschuss für Versicherungsbeiträge – nur dann eben sechs Monate statt wie bisher neun Monate lang. Die Selbstständigkeit muss hautberuflich ausgeübt werden. Es ist möglich, neben der Selbstständigkeit einen „Zweitjob“ anzunehmen, der jedoch nicht zu arbeitsintensiv sein darf. Eine Teilzeitstelle ist nicht möglich, ein 400-Euro Job schon.

Der Gründungszuschuss wird steuerfrei gewährt, er geht auch nicht in die Steuerprogression mit ein. Sobald der Gründungszuschuss gezahlt wird, mindert sich der noch bestehende Anspruch auf ALG I täglich. Darum ist es in vielen Fällen vorteilhaft, in die freiwillige Arbeitslosenvesicherung einzuzahlen. Im ersten Jahr nach Gründung liegt der monatliche Beitrag für die freiwillige Arbeitslosenversicherung unter 40 Euro – er steigt im zweiten Jahr auf knapp 80 Euro monatlich. Wer sich für die freiwillige Arbeitslosenversicherung entscheidet, kann erst nach fünf Jahren wieder kündigen.

Ausführliche Informationen zum Gründungszuschuss beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Jeden Dienstag: Sprechstunde für Existenzgründer in Dortmund

Eva Ihnenfeldt ist seit 2004 eng verbunden mit der StartUp-Szene im Ruhrgebiet. Seit über sieben Jahren berät und begleitet die erfahrene Unternehmensberaterin und Marketingexpertin auch Existenzgründer und StartUps. Sie ist Coach bei den Businessplanwettbewerben Start2Grow (Dortmund) und Senkrechtstarter (Bochum). Gemeinsam mit betriebswirtschaftlichen Beratern, Werbeprofis, mit Anwälten und Steuerberatern arbeitet sie in einem eng kooperierendem Netzwerk, das ich seit vielen Jahren bewährt und gefestigt hat. Jeden Dienstag können Existenzgründer den Service in Anspruch nehmen, in einer kostenlosen, unverbindlichen Sprechstunde mit der Gründungsberaterin Eva Ihnenfeldt Fragen, Geschäftsideen und Rahmenbdingungen zu erörtern.

Falls Sie ein Unternehmen gründen wollen und Interesse an einer informativen Erstberatung haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Eva Ihnenfeldt
Unternehmensberaterin, Coach und Dozentin
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
Tel.: 0231/ 77 64 150
E-Mail: [email protected]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert