Statusfeststellung bei Existenzgründung: Beitragspflicht in der Rentenversicherung?

Detlef Schumann, Versicherungsexperte, zu Statusfeststellung, Befreiung von der Versicherungspflicht, Erwerbsminderungsrente – und was man bei der Antragstellung beachten sollte.

Gerade wenn sich Unternehmensgründer selbständig machen, sind viele Formalitäten zu erledigen und wichtige Schritte zu beachten. So ist es zunächst ratsam, bei der Rentenversicherung eine Statusfeststellung zu beantragen, in der die Rentenversicherung aufgefordert wird festzustellen, ob der Selbständige aufgrund seiner Tätigkeit beitragspflichtig in der Rentenversicherung ist.

Bestimmte Personengruppen, wie Künstler, Publizisten, Dozenten, Lehrer, ja sogar Trainer (Erwachsenenbildner) und einige Handwerksberufe sind Kraft Gesetzes zunächst versicherungspflichtig. Das kann, wenn es zu einer Überprüfung des Status kommt, zu bösen Überraschungen und Beitragsnachzahlungen in erheblichem Umfang führen.

Wer Arbeitskräfte über der 400,- Euro Grenze also versicherungspflichtig beschäftigt, ist in der Regel von der Versicherungspflicht befreit. Wenn Arbeitgeber mehrere Minijobber beschäftigen, denen zusammen mehr als 400,- Euro gezahlt werden (z.B. ein MJ bekommt 300,- Euro ein weiterer 120,- Euro) so liegt auch hier ein Befreiungsgrund vor.

Da Unternehmensgründer in der Regel nicht sofort Arbeitskräfte einstellen, sieht die Rentenversicherung eine befristete Befreiung von bis zu 3 Jahren bei erstmaliger Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit vor.

Hier laufen viele Unternehmensgründer in eine Falle: Wer sich gleich zu Beginn für 3 Jahre befreien lässt, verliert seinen Berufs- oder Erwerbsminderungsschutz, da in den letzten 60 Monaten vor Eintritt der Erwerbsminderung 24 Monate Pflichtbeiträge vorliegen müssen, um einen Anspruch zu haben. Wer gleich die Befreiung für 3 Jahre (36 Monate) beantragt ist raus!

Besser ist es, sich zunächst für 2 Jahre (24 Monate) befreien zu lassen und bei Gesundheit und Geschäftserfolg das 3. Jahr nachholen.Wenn es besonders gut läuft, hat man dann ja schon einige Angestellte und kann sich die weitere Befreiung im  3. Jahr sparen.

In diesem Sinne

Beste Grüße aus Bochum
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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