Nach dem Willen der Bundesregierung wird die Förderung für Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit wagen, ab dem 1. November 2011 erheblich verschlechtert. Zum Einen sehen die Pläne eine radikale Kürzung der finanziellen Förderung vor, zum Anderen werden die Zugangsbarrieren erhöht: potentielle Existenzgründer brauchen mindestens einen Restanspruch auf ALG I von 150 Tagen (bisher sind es 90 Tage) – und aus der Pflichtleistung wird eine Ermessenleistung ohne Rechtsanspruch.
Die Kürzungen für den Gründungszuschuss ab dem 1. November 2011 im Überblick
- Die Anspruchsdauer für ALG I wird von 90 Tagen auf 150 Tage ausgedehnt. Das bedeutet, dass sich nur noch Arbeitslose mit midenstens 150 Tagen Anspruch auf Arbeitslosengeld I gefördert selbstständig machen können
- Die Pflichtleistung wird in eine Ermessensleistung umgewandelt. Es besteht kein Rechtsanspruch mehr. Der Fallmanager der Agentur für Arbeit entscheidet wahrscheinlich eigenständig darüber, ob der Gründungswillige den Gründungszuschuss erhält – oder die Förderung abgelehnt wird.
- Die Förderung wird erheblich gekürzt. Bisher erhielt man neun Monate lang den Grünsungszuschuss in Höhe vom Arbeitslosengeldanspruch plus 300 Euro monatlich für Versicherungsbeiträge. Anschließend konnte man als Ermessensleistung noch weitere sechs Monate mit 300 Euro im Monat gefördert werden. Ab November 2011 wird nur noch sechs Monate lang die Förderung gewährt – die 300 Euro für Versicherungsbeiträge werden dann auf besonderen Antrag jedoch für weitere neun Monate gezahlt – falls der Antrag bewilligt wird.
Begründungen für die rapiden Kürzungen sind angeblich hohe Mitnahmeffekte der Förderung für Existenzgründer. Dabei stützt sich die Bundesregierung auf Interviews mit Gründern, bei denen mehr als die Hälfte der Befragten angegeben hat, sie hätten es auch Gründungszuschuss geschafft. Ein weiteres Indiz ist die Zahl von 120.000 Selbstständigen in Deutschland, die zusätzlich zur Selbstständigkeit noch ergänzend Hartz IV beziehen.
Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sind jedoch zwischen 55 und 70 Prozent der Geförderten auch fünf Jahre nach Gründung noch selbstständig tätig. Das IAB kann aus den Zahlen heraus nicht abschätzen, wie hoch wirklich der Mitnahmeefekt ist. Pro Jahr werden etwa 140.000 Gründer über den Gründungszuschuss unterstützt. Frank-Jürgen Weise, Chef der Agentur für Arbeit bestätigt, dass sich der Gründungszuschuss bewährt habe. Er meint: „Wir sollten ihn (den Gründungszuschuss) nicht dramatisch kürzen“
Quelle: Focus
Infos vom BMAS: Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt