Impotenz und Inkontinenz sind für Kassenpatienten zumutbar?

Detlef Schumann aus Bochum: Impotenz und Inkontinenz sind für Kassenpatienten zumutbar, – so lautet eine Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht mit Urteil vom 17.04.2012   (L 1 KR 298/10). Demnach haben Kassenpatienten keinen Anspruch auf Spitzenmedizin, wie ein an einem Prostatakarzinom erkrankter 74jähriger Mann erfahren musste, welcher sich in Holland einer  Prostatakrebsuntersuchung unterzog, die ohne chirurgischen Eingriff mittels MRT-Diagnostik nur von einem Arzt in den Niederlanden angeboten wurde.

Mit der so genannten USPIO-MRT können mittels winziger Eisenpartikel selbst kleine Lymphknoten-Metastasen identifiziert werden, die anderen diagnostischen Verfahren entgehen. Den Antrag des 74-jährigen Mannes auf Erstattung der Kosten in Höhe von 1.500,– Euro lehnte die gesetzliche Krankenkasse mit der Begründung ab, dass diese spezielle Diagnostik keine Vertragsleistung darstelle.

Hiergegen klagte der Mann aus Südhessen. Durch die USPIO-MRT-Diagnostik sei eine Operation, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit zu Inkontinenz und Impotenz geführt hätte, vermieden worden.

Die Richter des Hessischen Landessozialgericht und der Vorinstanz gaben der Versicherung Recht. Die gesetzlichen Krankenkassen müssten nicht alles leisten, was als Mittel zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar sei.

Der Maßstab für die Leistungspflicht der Krankenkassen bestehe nicht in der Gewährung von „Spitzenmedizin um jeden Preis“ bis an ihre medizinisch-technischen Grenzen. Da zur Behandlung und Diagnostik eines Prostatakarzinoms zumutbare Alternativen zur Verfügung stünden (chirurgische Eingriffe die mit großer Wahrscheinlichkeit zu Impotenz und Inkontinenz führen), die den allgemein anerkannten medizinischen Standards entsprechen, könne sich der Erkrankte auch nicht erfolgreich auf eine Verletzung seiner Grundrechte berufen.

Dieses Urteil sollte allen zu denken geben, die  trotz hoher Beitragssätze der gesetzlichen Kassen auf eine private Gesundheitsvorsorge verzichten.

Wie man als Kassenpatient privat vorsorgen kann erkläre ich gerne in einem persönlichen Gespräch. (siehe auch SteadyNews vom 22.4.2012)

Gerne helfe ich beim Wechsel in eine private Krankenversicherung
Eine gesunde Woche wünscht
Detlef Schumann

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

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