Mehr als sechs Millionen Deutsche arbeiten im Niedriglohnsektor – vor Allem Frauen und Menschen in Ostdeutschland. Das sind insgesamt etwa 22 Prozent aller Beschäftigten. Sie alle profitieren davon, dass der Mindestlohn ab dem 1. Oktober 2022 von 10,45 Euro brutto pro Stunde auf 12,00 Euro steigt. Das bedeutet bei einer 40-Stunden-Woche ein monatliches Bruttogehalt von 2080 Euro anstatt von 1.811 Euro – 269 Euro mehr.
Nicht nur Vollzeit-Beschäftigte, auch Mini- und Teilzeitjobber profitieren von der Erhöhung des Mindestlohns. Ab Oktober dürfen Minijobber bis zu 520 Euro monatlich verdienen. Die Grenze der wöchentlichen Arbeitszeit, die sich am Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde orientiert, liegt dann bei zehn Stunden wöchentlich. Insgesamt können Minijobber ab dem 1. Oktober bis zu 43 Stunden monatlich arbeiten. In maximal zwei Kalendermonaten pro Zeitjahr darf die Grenze von 520 Euro überschritten werden.
Midijob-Beschäftigte, die in den Beiträgen zur Sozialversicherung entlastet sind, haben ab Oktober 2022 eine Obergrenze von 1.600 Euro. Sie dürfen also zwischen 520 Euro und 1.600 Euro brutto im Monat verdienen.