Ab dem 20. Juni 2018 entscheiden die EU-Abgeordneten über die neue Urheberrechtsreform. Dabei geht es darum, ob zukünftig Verlagsquellen im Netz gebührenfrei verlinkt werden können. Das EU-Leistungsschutzrecht hat zum Ziel, Verlage vor der viralen Verbreitung ihrer Online-Artikel, die frei zugänglich und kostenfrei sind, zu schützen. Das berichtet sehr ausführlich die t3n am 11. Juni 2018. Gern verlinken wir (wie wir es stets tun) auf diese Quelle – doch es kann sein, dass nach der Urheberrechtreform so ein Quellenlink direkt aufgehoben würde durch automatische Uploadfilter – ähnlich wie es bei YouTube und urheberrechtlich geschützter Musik ist.
Plattformen wie Google sollen aus einer Datenbank von Verlagsartikeln automatisiert prüfen, ob ein Quellenlink dort unter Urheberschutz eingetragen ist. Wenn ja, wird die Verlinkung direkt wieder aufgehoben. Sollte die Seite, die auf den Originalartikel verlinken möchte, dazu bereit sein, kann sie den Link „einkaufen“ wie ein Stockfoto. Man zahlt also eine Art GEMA-Gebühr für Verlagsartikel-Links.
Man könnte sich fragen, warum die Verlage auf diesem Leistungsschutzrecht bestehen, obwohl wir alle doch gewohnt sind, uns über Backlinks und virale Verbreitungen durch soziale Netzwerke und Blogs zu freuen! SEO-Agenturen zahlen gut für Advertorials, in denen ein Link zum zahlenden Kunden untergebracht ist. Wollen Verlage keine Verbreitung ihrer kostenfrei zugänglichen Inhalte?
Tatsache ist, dass Online-Werbung aus verschiedenen Gründen keine zufriedenstellende Einnahmequelle für Medienerzeugnisse ist. Anzeigen werden vom Nutzer geflissentlich übersehen – den Rest erledigen Adblocker, die lästige Werbung verhindern. Während bei Printerzeugnissen der TKP (Tausenderkontaktpreis – gibt an, wie viele Leser die Chance hatten, eine Werbung zu bemerken) für die Werbepreise verantwortlich ist, ist es online durch die hervorragenden Messmöglichkeiten üblich, für Conversions zu zahlen: Impressionen, Klicks, Leads, Sales… In Auktionen werden die Werbeplätze bei Spiegel, BILD und Co vergeben – die Verlage sind an den Gewinnen beteiligt. Vieles läuft auch bei diesen Auktionen über Google. Die Werbeerfolge sind extrem gering.
Ein weiterer Nachteil für Verlage ist, dass sie ihren Einfluss als Gatekeeper verlieren. Dadurch, dass die Artikel analysiert, verbreitet, diskutiert und kritisiert werden, ist viel an Kontrolle und Meinungshoheit verloren gegangen. Das mindert den Einfluss bei Politik, Anzeigenkunden und Lobbyisten. Die Verlage kämpfen seit Jahren darum, die gewohnten Privilegien zu schützen bzw. zurückzuholen.
Für Blogger, Social Media Aktive und alle, die gern Links zu wichtigen Zeitungsartikeln weitergeben bzw. als Quelle benennen, ist es ein Trost, dass die Uploadfilter die Verlinkung verhindern so wie es bei GEMA-geschützter YouTube Musik üblich ist. Abmahnungen sind nicht zu befürchten – die Links funktionieren ganz einfach nicht.
In Spanien hat das Leistungsschutzrecht schon dazu geführt, dass Google News nicht mehr verfügbar ist – schließlich werden bei Google News nur Links zu Artikeln mi Headline und Teaser gesammelt. T3n befürchtet in seinem Beitrag, dass auch Wettbewerber und Institutionen, die einem Medium Schaden zufügen wollen, Artikel vom „Feind“ auf die Datenbank mit den urheberrechtgeschützten Links und Teasern zu bringen – und somit jede Verbreitung und Erwähnung der Artikel unterbinden können. Als Bespiel nennt t3n Wikipedia: Was wäre wenn irgendjemand auf die Idee käme, die komplette Wikipedia in der Datenbank einzutragen. Dann könnte nur noch lesen, wer zuvor Gebühren zahlt.
Absolute Leseempfehlung! t3n vom 11. Juni 2018: Verliert das Web seine Informationsfreiheit?
[…] Beitrag von Steady News befasst sich rührend mit dem Thema Tod. Und dieser hier beschreibt eine neue (seltsame) Regelung im EU Raum: Gebührenpflichtige […]