Die Veränderung der Kommunikationswege wirft auch rechtliche Fragen auf. So wird es immer selbstverständlicher, berufliche Kontakte über Xinx oder LinkedIn zu verwalten – doch was passiert, wenn ein Arbeitnehmer das Unternehmen verlässt? In England gab es ein Urteil, dass den Arbeitnehmer dazu verurteilte, seine Social Network-Kontakte beim Verlassen der Firma dem Arbeitgeber zu überlassen. Wäre so ein Urteil auch in Deutschland denkbar?
Xing ist für die Kontaktpflege im Business unersetzbar. Allein das elektronische Visitenkartenverzeichnis mit Fotos sämtlicher Geschäftskontakte ist sehr nützlich, da man mit verschiedenen Suchbegriffen die richtigen Ansprechpartner wiederfinden kann. Da vor allem Vertriebler schnell auf mehrere hundert Geschäftskontakte kommt, eine wichtige Erinnerungsstütze.
Außerdem kann man gezielt zu Veranstaltungen des Unternehmens einladen, kann über die Status-Updates Informationn und Botschaften posten, kann zu Geburtstagen gratulieren und Veranstaltungen finden, die für das Business von Nutzen sind. Viele Unternehmen beauftragen gezielt spezielle Mitarbeiter, Xing zu pflegen und für Kooperation und Vertrieb zu nutzen.
Doch was ist, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet, der mit genau dieser Aufgabe betraut war? Die Xing-Kontakte von ihm haben ja mit dem Menschen eine Social Network-Beziehung – nicht mit dem Arbeitgeber! Darf er die Accounts dem Unternehmen übertragen – und wäre das mit Datenschutz und Xing-AGB’s vereinbar? Und was ist, wenn der Arbeitnehmer sich weigert und die Accounts mitnehmen will?
Das deutsche Datenschutzgesetz lässt weniger Möglichkeiten zu als das englische. Es ist wohl davon auszugehen, dass ein Arbeitgeber nicht die Übertragung der Accounts so einfach fordern kann. Sinnvoll ist es, sich zu Beginn der Kampagne mit dem Mitarbeiter darüber zu einigen, wie die Xing-Accounts gehandhabt werden. Die Pflege einer Accountliste und die Dokumentation der Kommunikation kann präventiv eingesetzt werden – und die Xing-Kontakte können über Profilbeschreibung und Signatur stets im Bewusstsein haben, dass sie mit einem Vertreter eines Unternehmens kommunizieren – nicht mit dem Mitarbeiter als natürliche Person.
Computerwoche: Beitrag aus rechtlicher Sicht zur Xing-Problematik
[…] Recht: Müssen Arbeitnehmer ihrer Firma die Xing-Kontakte überlassen […]