Stellenanzeigen verfassen: Mit diesen 5 Tipps gelingt es

Unternehmen, die nach neuen Mitarbeitern suchen, müssen auf sich aufmerksam machen und die Stelle ausschreiben. Neben Stellenanzeigen in Tageszeitungen gibt es zahlreiche Stellenanzeigen auf Jobbörsen. Die digitalen Stellenanzeigen haben eine große Reichweite und können schnell die entsprechende Zielgruppe ansprechen. In jedem Fall kommt es darauf an, die Stellenanzeige aussagekräftig zu verfassen und über die wichtigsten Tätigkeiten bei der ausgeschriebenen Stelle, aber auch die Vorteile im Unternehmen zu informieren. Mit den folgenden Tipps können Unternehmen ihre Stellenanzeigen verbessern.

Die Bedeutung einer guten Stellenanzeige

Quelle pixabay – StockSnap

Nur dann, wenn eine Stellenanzeige gut aufgebaut und ansprechend gestaltet ist, verfehlt sie ihr Ziel nicht. Gute Stellenanzeigen müssen das Interesse von potenziellen Bewerbern wecken. Potenzielle Bewerber sollten sich ein Bild von ihren Anforderungen bei der entsprechenden Stelle, aber auch vom Unternehmen und dessen Nutzen machen. Das ist umso wichtiger in einer Zeit des Fachkräftemangels. Der ultimative Guide für Stellenanzeigen von JOIN informiert darüber, was Unternehmen bei einer Stellenanzeige beachten sollten. Die Stellenanzeige sollte kurz und aussagekräftig sein, sodass potenzielle Bewerber sie schnell überfliegen können und das Wichtigste erfahren.

Stellenanzeige verfassen: 5 Tipps

Die folgenden 5 Tipps können Unternehmen beim Verfassen der Stellenanzeigen helfen. Das gilt bei Online-Stellenanzeigen ebenso wie für Stellenanzeigen in der Tageszeitung.

1. Den richtigen Stellentitel wählen
Der Stellentitel sollte aussagekräftig gewählt werden, um potenzielle Bewerber anzuziehen und die ausgeschriebene Stelle möglichst konkret zu beschreiben. Es reicht nicht aus, den Stellentitel Ingenieur oder Abteilungsleiter zu verwenden. Der Jobtitel sollte möglichst konkret benannt werden. Die Online-Jobbörsen verfügen über Suchfilter, die eine Suche nach einer Stelle erleichtern, die der Qualifikation entspricht. So können potenzielle Bewerber nach der gewünschten Stelle filtern. Der Stellentitel sollte nicht nur über die Tätigkeit im Unternehmen, sondern auch über die erforderliche Qualifikation informieren. So kann beispielsweise die Bezeichnung „Elektroingenieur als Abteilungsleiter der Konstruktionsabteilung“ verwendet werden.

2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz beachten
Längst sind die Zeiten vorbei, in denen einfach ein Abteilungsleiter oder Ingenieur in der männlichen Form ausgeschrieben wurde. Bei solchen Bezeichnungen spricht nichts dagegen, dass sich auch Frauen auf die ausgeschriebene Stelle bewerben. Allerdings muss das Allgemeine Gleichstellungsgesetz beachtet werden. Mit dem Zusatz (m/w/d) in der Stellenbezeichnung werden Unternehmen diesen Anforderungen gerecht. Unternehmen verdeutlichen mit diesem Zusatz, dass das Geschlecht keine Rolle bei der Besetzung der Stelle spielt. Auf die Bezeichnung „junges Team“ sollten Unternehmen verzichten, denn für ältere Bewerber kann er diskriminierend wirken.

3. Anforderungsprofil formulieren
Damit potenzielle Bewerber wissen, ob sie die richtige Besetzung für die Stelle sind, sollte das Anforderungsprofil möglichst aussagekräftig formuliert werden. Potenzielle Bewerber sollen sich nicht abgeschreckt fühlen, da von ihnen etwas gefordert wird, was sie gar nicht können. Nur die Anforderungen, die tatsächlich für die Stelle benötigt werden, gehören in die Stellenanzeige. Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben und Tätigkeiten werden formuliert. Das Anforderungsprofil ist nicht zu verwechseln mit den geforderten Qualifikationen. Ein Qualifikationsprofil kann zusätzlich in die Stellenanzeige aufgenommen werden.

4. Unternehmen attraktiv präsentieren
In Stellenanzeigen sollten sich Unternehmen realistisch, aber attraktiv präsentieren. In wenigen Sätzen sollen sich potentielle Bewerber informieren können, was das Unternehmen besonders macht, was anders ist als bei der Konkurrenz und welchen Nutzen das für sie hat. Solche Aspekte sind:

  • Firmensitz,
  • Zahl der Mitarbeiter,
  • Jahr der Gründung,
  • Art der Produkte oder Dienstleistungen.

Das vermittelt potenziellen Bewerbern das Gefühl der Sicherheit. Es kommt allerdings darauf an, dass alle diese Eigenschaften realistisch sind. Auch ein Unternehmen mit wenigen Mitarbeitern kann erfolgreich sein. In der Stellenausschreibung sollten Unternehmen solche Formulierungen einbringen.

5. Benefits im Unternehmen benennen
Welchen Nutzen bringt das Unternehmen potenziellen Bewerbern? Das sollte in der Stellenanzeige kommuniziert werden. Solche Benefits sollten möglichst konkret benannt werden, beispielsweise Homeoffice mit Firmenlaptop, betriebliche Altersvorsorge, Zuschuss zu Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Möglichkeit der Kinderbetreuung. Die Benefits sollten realistisch sein, sodass die Mitarbeiter tatsächlich davon profitieren.

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

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