Erwerbstätige und Selbstständige können, wenn sie Geringverdiener sind, den so genannten Prämiengutschein erhalten, um sich beruflich fortzubilden. Bis Ende 2009 betrug die maximale Förderhöhe nur 154 Euro -der Gutscheinwert wurde nun zum 1. Januar 2010 auf 500 Euro erhöht. Mit dem Prämiengutschein werden 50 Prozent von Weiterbildungskosten erstattet, also maximal die Hälfte von 1.000 Euro. Bei einer Fortbildung im Wert von 700 Euro werden 350 Euro vom Staat übernommen.
Voraussetzung für den Erhalt des Prämiumgutscheins ist ein geringes Einkommen. Alleinstehende dürfen nicht mehr als 25.600 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen haben, gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht mehr als 51.200 Euro. Auch geringfügig Beschäftigte und mithelfende Familienangehörige können die Förderung beantragen. Beschäftigte im Mutterschutz oder in Elternzeit sind ebenfalls antragsberechtigt.
Gefördert werden ausschließlich berufsbezogene Angebote. Auch Online-Weiterbildungen können bezuschusst werden. Nicht förderfähig sind u. a. innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Informationsveranstaltungen sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.
Um für eine Weiterbildung einen Prämiengutschein zu erhalten, muss zunächst eine Beratungsstelle aufgesucht werden. Ein Termin sollte frühzeitig vereinbart werden, da die Wartezeiten mehrere Wochen betragen können.
Hier ein Überblick über Deutschlands Beratungsstellen auf der Website der Bildungsprämie
In einem Beratungsgespräch wird geklärt, wie die persönlichen Voraussetzungen sind, was das Ziel der Weiterbildung ist und welche Anforderungen die Weiterbildung erfüllen muss. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird direkt vor Ort der Gutschein ausgestellt. Zum Gespräch müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden: der Personalausweis und der letzte Einkommensbescheid bzw. die Lohnbescheinigung.
Auf dem Prämiengutschein wird grob das Weiterbildungsziel eingetragen. Falls Sie im Vorfeld passende Anbieter für Ihr Ziel identifiziert haben, werden diese ebenfalls eingetragen -ansonsten sucht die Stelle selbst passende Anbieter, um sie zu verzeichnen. Der Gutschein kann nur bei Bildungsanbietern eingereicht werden, die auf dem Gutschein aufgelistet sind.
Der Prämiengutschein wird direkt beim Anbieter bei der Anmeldung eingereicht. Er hat eine Gültigkeitsdauer von drei Monaten. Bis dahin muss er eingereicht sein. Sie müssen dann nur Ihren Eigenanteil zahlen, den restlichen Betrag rechnet der Anbieter direkt mit der „Service- und Programmstelle Bildungsprämie“ ab.
Zur Website der Bildungsprämie, vom Bundesministerium für Bildung und Forschung