Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Vertriebsingenieur“ in Deutschland geschützt?

Das Thema Berufsbezeichnungen bewegt ständig die Gemüter. Was darf man auf eine Visitenkarte schreiben – was nicht? In den SteadyNews haben wir zu dem Thema vor zwei Jahren einen Beitrag geschrieben, der immer noch täglich mehrmals gefunden und gelesen wird. Speziell erreichen uns zu der Frage „Korrekte Berufsbezeichnungen“ häufiger Anfragen zum „Ingenieur“ – darf sich ein Techniker Ingenieur nennen, obwohl er nicht die akademische Laufbahn absolviert hat? Und wie steht es mit dem englischem „Engineer“ – gelten da dieselben Regeln wie für den deutschen Ingenieur?

Da ich den Betroffenen gern helfen wollte, habe ich mich mit der Fanpage der Firma Ferchau Engineering in Verbindung gesetzt und genau das gefragt, und zwar aufgrund der Unsicherheit eines Vertriebsingenieurs. Sehr schnell kam eine klärende Antwort zurück, die in ihrer Ausführlichkeit und Kompetenz sicher vielen weiterhelfen kann. Hier die Antwort im Wortlaut:

„Hallo Frau Ihnenfeldt,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Berufsbezeichnung „Vertriebsingenieur“ ist in Deutschland nicht geschützt, jedoch ist die Bezeichnung „Ingenieur“ geschützt. Wir empfehlen daher, für diese Position einen anderen Begriff zu verwenden. In unserem Unternehmen z.B. haben wir die Berufsbezeichnung „Vertriebsingenieur“ durch Account Manager, Senior Account Manager oder Key Account Manager ersetzt.

Aufgrund des Schutzes des Begriffs „Ingenieur“ raten wir, die Bezeichnung „Vertriebsingenieur“ nicht zu verwenden, da ein Dritter davon ausgehen muss, dass derjenige tatsächlich eine akademische Ausbildung zum Ingenieur abgeschlossen hat. Falls die Bezeichnung „Vertriebsingenieur“ weiterhin verwendet werden soll, könnte zur Klarstellung auf der Visitenkarte sowohl die Position als auch der tatsächliche Abschluss des Mitarbeiters aufgenommen werden. So ist klar, dass der Mitarbeiter zwar als Vertriebsingenieur arbeitet, tatsächlich aber keinen Abschluss als Diplom-Ingenieur hat, sondern bspw. Techniker Elektrotechnik ist.

Die Berufsbezeichnung „Sales-Engineer“ kann als Alternative eingesetzt werden. Hierbei handelt es sich um keinen geschützten Begriff. Dies könnte nur der Fall sein, wenn es eine Aus- oder Weiterbildung zum „Sales-Engineer“ mit entsprechend staatlicher Prüfung geben würde.

Zur Ferchau.engineering Facebook Fanpage

Und noch ein Tipp von mir: Wäre ich ein Ingenieur oder Techniker, würde ich Fan von Ferchau – wer so bereitwillig, serviceorientiert und offen kommuniziert, ist sicher ein guter Geschäftspartner 🙂 Danke und alles alles Gute

 

Seit fast zwanzig Jahren auf der "freien Wildbahn" hat Eva Ihnenfeldt sowohl 2004 eine eingetragene Genossenschaft für Existenzgründer gegründet als auch 2011 eine Akademie für die Ausbildung von Social Media Unternehmenden. Lange Zeit war sie Dozentin und Trainerin für Marketing, Kommunikation und Social Media. Heute arbeitet sie als Coach für Menschen im beruflichen Wandel. Ihre Stärke ist es, IST-Situationen zu akzeptieren, Visionen zu erkennen und gemeinsam mit ihren Klienten Strategien zu entwickeln, die sich auch in der Praxis bewähren. Mobil: 0176 80528749 - E-Mail: [email protected]

steadynews.de

6 thoughts on “Ist die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ bzw. „Vertriebsingenieur“ in Deutschland geschützt?

  • Reply Norbert Rapp 2. Dezember 2013 at 09:51

    Hallo Frau Ihnenfeldt,
    Ihre obigen Ausführungen stimmen nicht ganz. In der BRD ist die Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung durch die 16 Landesingenieurgesetze geschützt. Die Berufsbezeichnung „Vertriebsingenieur“ fällt daher ebenfalls unter diesen gesetzlichen Schutz.
    Mit besten Grüßen
    EUR ING N. Rapp VDI
    Ingenieur

    • Reply Eva Ihnenfeldt 2. Dezember 2013 at 11:50

      Lieber Herr Rapp, vielen Dank für Ihren Hinweis. Ich werde den Artikel dahingehend noch einmal überarbeiten – das ist mir wichtig.

  • Reply Norbert Rapp 21. Dezember 2013 at 13:01

    Hallo Frau Ihnenfeld,
    zu Ihrem Artikel möchte ich doch noch ein paar Ergänzungen liefern.
    In Großbritannien ist die Bezeichnung „Engineer“ nicht geschützt. Diese Bez. hat dort ungefähr die gleiche Bedeutung wie in der BRD das Wort „Techniker“. Geschützt durch das Zivilgesetz sind allerdings die Grade/Titel C.Eng. und I.Eng.
    In der BRD ist das Wort Engineer nicht geschützt und kann daher auch in Wortverbindungen geführt/getragen werden.
    Schöne Feiertage

    EUR ING N. Rapp I.Eng.

  • Reply julien 1. August 2018 at 15:06

    Danke für diesen spannenden Artikel.
    Da ich kein akademmischen Titel habe, werde ich mir einen photoshoppen.
    Will mich nähmlich Ingenieur nennen damit ich fett Kohle bekomme 😀

    Bin ein harter Boss.

    Euer Julien Thoma

    • Reply Eva Ihnenfeldt 2. August 2018 at 17:36

      Haha, während ich das lese, sehe ich im WDR einen Bericht über „kriminelle Clans“ – na dann hoffe ich mal, Du hast einen mächtigen Clan hinter Dir, der Dich vor der deutschen Justiz beschützt 😉

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