Deutschland hinkt beim Thema „Berufliche Weiterbildung“ zumindest im Vergleich zum Nachbarland Österreich reichlich hinterher. Nun hat Bundesarbeits- und -sozialminister Hubertus Heil angekündigt, dass es in Deutschland ab 2023 ein Weiterbildungsjahr für Beschäftigte geben wird, in dem der Staat für den Lohnausfall aufkommt. Dieser Lohnersatz soll in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt werden, falls die Weiterbildung in Vollzeit erfolgt. Es soll aber auch möglich sein, sich über zwei Jahre in Teilzeit weiterzuqualifizieren bzw. beruflich neu zu orientieren.
Im kommenden Jahr soll das Weiterbildungsjahr eingeführt werden. Hubertus Heil hofft darauf, dass Unternehmen und Arbeitgeber diese Initiative unterstützen und in ihren Betrieben entsprechende Vereinbarung mit Arbeitnehmervertretungen und Mitarbeitern treffen.
Der digitale Wandel erfordert ganz neue Qualifikationen von vielen Arbeitnehmern – Computer und intelligente Technologien werden überall eingesetzt, Weiterbildung ist unerlässlich. Besonders interessant ist der Aspekt, dass auch berufliche Neuorientierungen gefördert werden können – bislang war es nur bei Arbeitslosigkeit möglich, sich mit staatlicher Finanzierung beruflich in Vollzeit neu zu orientieren bzw. sich weiterzubilden.
In der Arbeitslosigkeit war Weiterbildung mit dem Bildungsgutschein bisher eine Kann-Leistung der Arbeitsagentur – mit dem Weiterbildungsjahr soll die Auszeit zumindest für Beschäftigte zum Recht werden. Ob das alles so reibungslos funktioniert und die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter für ein Jahr freistellen, wird sich zeigen. Aber da die Bildungskarenz in Österreich schon seit 20 Jahren besteht (zwei bis maximal zwölf Monate) könnte es auch in Deutschland funktionieren. Zu wünschen wäre es auf jeden Fall.
Quelle – presseportal.de vom 30.04.22