Die Partei „Die Linke“ hatte im Dezember 2013 an die Bundesregierung eine kleine Anfrage gestellt zum arbeitsrechtlichem Umgang mit den Äußerungen von Mitarbeitern in sozialen Netzwerken. Denn immer häufiger gibt es Abmahnungen und Kündigungen wegen privater Meinungsäußerungen bei Facebook und Co. Dürfen Arbeitgeber die privaten Meinungsäußerungen ihre Mitarbeiter in sozialen Netzwerken nachverfolgen und Konsequenzen daraus ziehen? Dürfen Personalabteilungen Bewerber googlen und ihr Verhalten im Social Web als Kriterium für eine Einstellung hinzuziehen? Die Antwort der Bundesregierung ist laut golem.de ein „vorläufiges Ja“.
Hier ein Link auf die Kleine Anfrage der Fraktion „Die Linke“
Die Bundesregierung hat laut dem Artikel in golem.de geantwortet, dass Arbeitgeber in sozialen Netzwerken und Internetforen personenbezogene Daten von Beschäftigten und Bewerbern tatsächlich suchen und auswerten dürfen. Laut Paragraf 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sei dies zulässig, so das Bundesarbeitsministerium. Allerdings müsse „Art und Umfang“ angemessen sein.
Befriedigend ist dieser derzeitige Zustand natürlich nicht. Auf EU-Ebene wird gerade an einer Datenschutz-Grundverordnung gearbeitet, die Bundesregierung will anscheinend keinen eigenen Vorstoß wagen, da es wahrscheinlich ein EU-Gesetz geben wird, das nationales Recht einschränkt.
Golem.de: Bundesregierung: Der Chef darf in sozialen Netzwerken recherchieren