Seit Januar 2012 haben sich die Förderbedingungen für die Gewährung des Gründungszuschusses erheblich verschlechtert. Die Förderdauer und Förderhöhe wurde gekürzt – und der Rechtsanspruch wurde in eine „Kann-Leistung“ umgewandelt. Das bedeutet, dass Existenzgründer mit Anspruch auf ALG I darauf angewiesen sind, dass ihre Berater bei der Agentur für Arbeit ihre Geschäftsidee für tragfähig erachtet und die Vermittlungschancen im eigentlichen Beruf für schlecht einstuft. Mit dieser Kürzung will das Arbeitsministerium mindestens 1 Milliarde Euro einsparen – und das scheint gut zu gelingen. Seit Jahresbeginn ist die Zahl der Existenzgründer mit Neubewilligung für den Gründungszuschuss um 81 Prozent auf nur noch 12.000 zurückgegangen.
Juni 2012: Der aktuelle Monatsbericht der Agentur für Arbeit belegt, dass gegenüber dem Vorjahreszeitraum die Zahl der mit Gründungszuschuss geförderten Existenzgründer um 81 Prozent auf 12.000 zurückgegangen ist. Der Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland
Man muss jedem Gründungswilligen, der formal die Voraussetzungen für den Erhalt des Gründungszuschusses erfüllt, empfehlen, sich zunächst einem KfW-akkreditierten Existenzgründerberater anzuvertrauen, bevor er bei der Agentur für Arbeit seine Vorhaben bekannt gibt. Schon das erste Gespräch kann entscheidend für die Weichenstellung sein – und es ist vorteilhaft, wenn der Berater da bereits zugegen ist und die Ernsthaftigkeit des Unternehmens unterstreicht.
Wir beraten und begleiten Existenzgründer seit vielen Jahren. Jeden Dienstag haben wir eine offene kostenlose Sprechstunde für Existenzgründer. Bitte vereinbaren Sie zuvor einen Termin.
Eva Ihnenfeldt (Marketing-Beraterin) und Yusuf Tombul (Existenzgründer-Berater)
Rheinlanddamm 201
44139 Dortmund
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