Rundfunkbeiträge werden ab 2013 nicht mehr geräteabhängig erhoben, sondern nach Haushalt berechnet. Für Unternehmen hat das erhebliche Konsequenzen. Diese Konsequenzen werden in einem Merkblatt der IHK Koblenz erläutert. Zukünftig werden die Gebühren für die GEZ nach Standorten und Mitarbeitern berechnet – ob die Mitarbeiter in Teil- oder Vollzeit arbeiten, soll dabei keine Rolle spielen. Auch Kraftfahrzeuge werden in die Berechnung mit einbezogen. Ebenfalls Hotelzimmer, Gästezimmer und Ferienwohnungen führen zu höheren Rundfunkgebühren.
Rundfunkgebühren heißen ab dem 1. Januar 2013 Rundfunkbeiträge. Ab da spielt es keine Rolle mehr, ob überhaupt Rundfunkgeräte zum Einsatz kommen. Unternehmen, Insitutionen, Einrichtungen etc. zahlen Rundfunkbeiträge:
- Nach Anzahl der Betriebsstätten
- Nach Anzahl der Mitarbeiter
- Nach der Anzahl der Kraftfahrzeuge (5,99 € pro Kfz)
- Nach Anzahl der Hotel-, Gästezimmer und Ferienwohnungen (5,99 € pro Zimmer/ Wohnung)
Für 0- 8 Mitarbeiter werden 5,99 € Rundfunkbeitrag erhoben. Bei 9 – 19 Mitarbeitern sind es 17,98 €. Der Beitrag steigt bis zu 3.236,40 € bei mehr als 2.000 Beschäftigten. Betriebsstätten sind „ortsfeste Raumeinheiten, die zu nicht ausschließlich privaten Zwecken bestimmt sind“. Selbstständige, die von zu Hause aus innerhalb ihrer Privatwohnung arbeiten, müssen keinen gesonderten Betrag für diese Betriebsstätte zahlen – jedoch 5,99 € für jedes beruflich genutzte Kfz.